WEG-Recht
Wohnungseigentumsrecht
Die WEG
RECHTE & PFLICHTEN IN DER WEG
Die Eigentümergemeinschaft ist zur Instandhaltung und Unterhaltung des Gemeinschaftseigentums (Fassade, Fenster, Dach, etc.) verpflichtet. Hierzu bedarf es Instandhaltungsrückstellungen, die von den Mitgliedern eingezahlt werden. Im Außenverhältnis haftet die WEG gegenüber Gläubigern, im Innenverhältnis jeder Eigentümer nach und mit seinem Miteigentumsanteil.
EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Formalen Fallstricke für die Eigentümerversammlung können die ordnungsgemäße Ladung, die Fristwahrung und weitere Punkte sein, auf die wir Ihr Anliegen prüfen. Fehler können zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führen, so dass Vorsicht geboten ist. Die Versammlung wir einmal im Jahr abgehalten.
HAUSVERWALTUNG
Insbesondere der Wechsel der Hausverwaltung führt zu Problemen, da gleich mehrere Beschlüsse erforderlich sind. Eines Grundes zur Abberufung bedarf es nun nicht mehr, allerdings sind in der Regel Kündigungsfristen zu beachten. Bei der Neuwahl sind die Optionen zu prüfen, bevor die neue Verwaltung durch Beschluss gewählt wird.
Claudia Ehlers
FACHANWÄLTIN FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Rechtsanwältin Claudia Ehlers ist Fachanwältin im Bereich des Wohungseigentumsrechts. Sie berät Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in dieser komplexen Materie und begleitet Ihre Mandate mit hervorgehobener Exzellenz.