Häufig gestellte Fragen.

Häufige Fragen an ALBRECHT.

1. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Dies hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Fast jeder ist anders versichert. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten übernimmt, können Sie dort auch unproblematisch selbst vorab telefonisch erfragen. Erkundigen Sie sich auch nach einer etwaigen Selbstbeteiligung! Übernommen werden in der Regel die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie das Risiko versichert haben. Ihre Fragen zu Abrechnungsmodalitäten klären wir gerne im Telefongespräch.

2. Ich habe eine Deckungszusage. Ist jetzt alles inklusive? 

Eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur die gesetzlichen Gebührensätze für Anwälte und Gerichte abdeckt. Dies bedeutet, dass nicht automatisch sämtliche Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Zusätzliche Kosten, wie z.B. Reisekosten oder Honorare oberhalb der gesetzlichen Gebühren, sind in der Regel von Ihnen zu tragen.

Wir empfehlen daher, sich vorab genau über den Leistungsumfang Ihrer Versicherung zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit der Versicherung zu halten. So behalten Sie volle Transparenz über mögliche Eigenkosten und vermeiden unangenehme Überraschungen.

3. Ich habe nur eine kurze Frage! Trotzdem Kosten?

Wir geben Ihnen kurz und unverbindlich Auskunft, ob sich eine anwaltliche Hinzuziehung überhaupt lohnt. Dies ist kostenfrei. Falls Sie inhaltliche Fragen zu Ihrem Anliegen haben, beantworten wir diese nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung. Auf die Kosten weisen wir Sie im Gespräch hin.

Gerade Unternehmer oder Gewerbetreibende haben immer wieder kurze rechtliche Fragen oder benötigen eine kurze Einschätzung. In diesen (und weiteren) Fällen bieten wir Vergütungsvereinbarungen auf Zeitbasis an.

So wissen Sie vorher, welche Kosten auf Sie zukommen und können entsprechend planen.

4. Kann ich in Raten zahlen?

Bei ALBRECHT Rechtsanwälte bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Anwaltskosten bequem in Raten zu begleichen. Sie können den vereinbarten Gesamtbetrag schrittweise durch regelmäßige Ratenzahlungen aufbringen. Sobald der vollständige (Teil-)Betrag erreicht ist, beginnen wir unverzüglich mit der Bearbeitung Ihres Mandats und nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr. Dieses Modell bietet Ihnen finanzielle Flexibilität und ermöglicht eine planbare, sorgenfreie Abwicklung unserer Zusammenarbeit.

5. Ich brauche sofortige Hilfe!

In dringenden Eilfällen, etwa wenn ein Gerichtstermin bereits am Folgetag ansteht, bieten ALBRECHT Rechtsanwälte die Möglichkeit einer sofortigen Mandatsübernahme. Um eine unverzügliche Bearbeitung zu gewährleisten, werden laufende Fälle für Ihren Bedarfsfall kurzfristig zurückgestellt. Dieser Prioritätsservice ist in der Regel mit einem erhöhten Honorar verbunden. Er kann nur im Rahmen der aktuell verfügbaren Kapazitäten übernommen werden. Für Dauermandanten ist diese Priorisierung vertraglich zugesagt und wird im Bedarfsfall bevorzugt umgesetzt. Für Dauermandanten ist diese Priorisierung vertraglich zugesagt und wird im Bedarfsfall bevorzugt umgesetzt.

6. Was heißt "Dauermandat"?

Ein Dauermandat bei ALBRECHT Rechtsanwälte bedeutet, dass Sie dauerhaft und unkompliziert auf die Expertise Ihres Anwalts zugreifen können auf Basis einer festen, transparenten Honorarstruktur. Jede kurze Frage, jedes kleine Anliegen oder eine schnelle rechtliche Einschätzung wird ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der vereinbarten Gebühren bearbeitet. So haben Sie stets einen direkten, kurzen Draht zu Ihrem Anwalt, der Ihre Situation kennt und schnell reagieren kann, ohne dass jedes Mal ein neues Mandat erteilt werden muss.


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