Häufig gestellte Fragen.

FAQ

1. Brauche ich einen Anwalt?

In Deutschland gibt es Anwaltszwang ab dem Landgericht. Darunter können Sie Ihre rechtlichen Belange selbst wahrnehmen. Ihr Anwalt ist Ihr Vertreter. Er prüft die Rechtslage, beachtet Form- und Fristvorgaben, verfasst Schriftsätze und nimmt für Sie Termine wahr. Dies hilft Ihnen, dringend benötigten Abstand zu Streitfragen zu erhalten und bietet Ihnen die Möglichkeit, die rhetorischen Fähigkeiten des Anwalts zu nutzen. So navigieren Sie mit Beratung zum Erfolg.

2. Was kostet die Beauftragung?

Die Anwaltsgebühren richten sich meist nach dem sog. Satzrahmen. Der Wert Ihrer Streitfrage wird dabei zugrunde gelegt. Aber: nicht jede Kontaktaufnahme löst gleich Kosten aus! In einem kurzen Orientierungsgespräch skizzieren wir Ihre Lage ohne verbindliche Prüfung oder anwaltlichen Rat. Falls Sie im Anschluss eine Beratung wünschen, können Sie eine Erstberatung buchen. Beauftragen Sie die Kanzlei für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung, entfallen die Gebühren für die Erstberatung vollständig.

Manche Rechtsschutzversicherer übernehmen in gewissen Fällen die anwaltlichen Kosten ganz oder teilweise. Rufen Sie gern vorab Ihre Versicherung an und fragen nach Kostendeckung.

4. Was ist der "Streitwert"?

Der Streitwert bemisst aus dem Vermögenswert, um den konkret gestritten wird.

Hierfür ist zunächst derjenige Wert maßgeblich, den der Mandant benennt. Wenn Sie z.B. eine Zahlung in Höhe von 30.000,- EUR erwarten, ist dies der Streitwert - unabhängig davon, ob dieser später auch realisiert werden kann. Falls es im Verlauf zu einer Erhöhung des Anspruchs kommt, ist dieser Wert maßgebend.

Dies gilt gleichermaßen, wenn Sie uns beauftragen, den Anspruch abzuwehren. Hier bemisst sich der Anspruch daran, welchen Wert die Gegenseite geltend macht - unabhängig davon, ob dieser Anspruch besteht.

Die Gebühren bestimmen sich streitwertabhängig, da das Risiko der Haftung des Anwalts mit steigendem Streitwert steigt.

3. Ich habe nur eine kurze Frage! Trotzdem Kosten?

Wir geben Ihnen kurz und unverbindlich Auskunft, ob sich eine anwaltliche Hinzuziehung überhaupt lohnt. Dies ist kostenfrei. Falls Sie inhaltliche Fragen zu Ihrem Anliegen haben, beantworten wir diese nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung. Auf die Kosten weisen wir Sie im Gespräch hin.

Gerade Unternehmer oder Gewerbetreibende haben immer wieder kurze rechtliche Fragen oder benötigen eine kurze Einschätzung. In diesen (und weiteren) Fällen bieten wir Vergütungsvereinbarungen auf Zeitbasis an.

So wissen Sie vorher, welche Kosten auf Sie zukommen und können entsprechend planen.

4. Wie verklage ich jemanden?

Sie meinen, einen Anspruch zu haben, den Sie gerichtlich durchsetzen wollen. Dazu kontaktieren Sie die Kanzlei Albrecht. Im Erstgespräch beleuchten wir Ihre rechtliche Situation. In der Regel wird im Anschluss die Gegenseite aufgefordert, das gewünschte Verhalten an den Tag zu legen. Fruchtet dies nicht, entwirft Ihr Rechtsanwalt auf Grundlage Ihrer Informationen die Klage und reicht diese beim zuständigen Gericht ein. In der mündlichen Verhandlung kann eine Einigung erzielt werden oder auch ein Urteil folgen.

5. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Dies hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Falls Sie die Kanzlei Albrecht beauftragen, ist die Deckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer für Sie kostenfrei. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten schon für das Erstgespräch oder die Beauftragung übernimmt, können Sie dort auch selbst vorab telefonisch erfragen. Erkundigen Sie sich auch nach einer etwaigen Selbstbeteiligung! Übernommen werden in der Regel die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, aber nicht jedes Risiko ist auch in jedem Vertrag abgedeckt. Fragen zu Abrechnungsmodalitäten können wir im Erstgespräch klären.

6. Woran erkenne ich einen guten Anwalt?

Ihr Vertrauen zu Ihrem Anwalt ist der Schlüssel: ein guter Anwalt tritt angenehm und kompetent auf. Er berät Sie zu Chancen, aber auch zu Risiken vollumfänglich. Er nimmt sich im Gespräch Zeit, hält vereinbarte Termine ein und berichtet über Ihren Fall. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Anwalt kennenzulernen und bekommen ein eigenes Gefühl: vielleicht erstreckt sich Ihr Fall über Jahre! Achten Sie auf eine seriöse Erreichbarkeit: können Sie Ihren eigenen Anwalt sprechen oder werden Sie regelmäßig vom Sekretariat vertröstet? Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt auch über die Kosten. Ein guter Anwalt ist transparent und überrascht Sie nicht mit Rechnungen. Es muss letztlich ganz persönlich passen: Ihr Anwalt soll Ihnen sympathisch sein.