Familienrecht

BERATUNGSFELD

FAMILIENRECHT

Kaum ein Rechtsgebiet ist so nervenzehrend wie das Familienrecht. Wir navigieren Sie durch die rechtlichen Stromschnellen.

Scheidungsanwalt in Bad Hersfeld.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Umso wichtiger ist ein guter Anwalt an Ihrer Seite hier in Bad Hersfeld.

Ihre Scheidung

Einfach ist eine Scheidung selten. Wir begleiten Sie.

Gespräch

sprechen Sie vor ihrer Scheidung mit unseren spezialisierten Scheidungsanwälten. Wir erörtern ihre individuelle Situation im vertraulichen Gespräch. Bei Bedarf reichen wir für Sie den Scheidungsantrag ein und setzen Ihre Rechte effektiv durch.

Vorbereitung

Wir erörtern mit Ihnen alle wesentlichen Informationen um ihren Fall, sammeln die relevanten Unterlagen und bereiten einen Scheidungsantrag für Sie vor. Diesen erhalten Sie vorab zur Freigabe. Sie entscheiden, wann es losgeht.

Scheidung

Wir führen Sie durch das Gerichtsverfahren, erläutern und übersetzen die Gerichtssprache und sind im gesamten Verlauf der Scheidung für Sie da. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss und für Sie ein geordnetes Leben.

Service

Im Familienrecht kommen wir Ihnen mit einer großen Bandbreite an Expertise entgegen.

Häufige Themen im Familienrecht

  • Trennung, Scheidung, Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Eheverträge
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
  • Umgangsrecht
  •  mit minderjährigen Kindern
  • Sorgerecht
  • Abstammungs- sowie Adoptionsrecht
  • Gewaltschutz

Ablauf

Eine Scheidung ist besonders anstrengend, wenn man das Verfahren nicht überblickt. Wir geben Ihnen Überblick.

1. Einreichen des Scheidungsantrags

Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Zuständig ist das Familiengericht beim örtlichen Amtsgericht. Es ist ausreichend, wenn einer der Ehegatten den Scheidungsantrag stellt.

2. Gerichtskosten und Zustellung

Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Sie als Antragsteller leitet das Gericht den Antrag an den anderen Ehegatten weiter. Der Zeitpunkt der Zustellung ist ein wichtiger Stichtag. Die Gerichtskosten werden hinterher hälftig geteilt.

3. Stellungnahme des Ehegatten

Ihr Ehegatte kann zum Antrag Stellung nehmen. Hierbei kann er der Scheidung widersprechen oder ihr zustimmen. Wird der Scheidung zugestimmt, benötigt er keinen eigenen Anwalt. Wenn er eigene Anträge (zum Beispiel Unterhalt) stellen möchte, braucht er einen Anwalt.

4. Berechnung des Versorgungsausgleichs

Das Familiengericht versendet dann an beide Ehegatten die Formulare zur Berechnung des Versorgungsausgleichs

5. Scheidungstermin und Beschluss

Im Scheidungstermin müssen dann beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Der Termin dauert in der Regel eine Viertelstunde. Die Ehegatten werden gefragt, ob sie sich scheiden lassen wollen. Anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss. Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, können Sie einen sog. Rechtsverzicht erklären, dann wird die Scheidung sofort wirksam. Ansonsten dauert dies vier Wochen.

Frieden und Kinder stehen im Mittelpunkt

Häufige Fragen zur Scheidung

Brauche ich einen Anwalt? 

ja, im Scheidungsrecht gilt Anwaltszwang. Ihr Scheidungsantrag muss daher von einem Anwalt eingereicht werden.

Was ist die Trennungszeit?

Damit Sie geschieden werden können, muss zunächst Ihre Ehe gescheitert sein. Warum Sie sich scheiden lassen wollen oder wer an der Scheidung schuld ist, ist nicht relevant. Erforderlich ist lediglich, dass Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und diese aller Voraussicht nach auch nicht wiederhergestellt werden wird.

Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, reicht ein Trennungsjahr. Will nur einer die Scheidung, ist eine dreijährige Trennung erforderlich. Hier gibt es Ausnahmen. Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer der Partner auszieht. Wenn Sie weiterhin unter einem Dach leben, dann müssen Sie Ihr Leben strikt aufteilen  und dürfen dieses nicht mehr gemeinsam führen. Ein kurzer Versöhnungversuch unterbricht diese Trennung nicht. 

Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag kann von jedem der Ehegatten gestellt werden. eingereicht wird dieser Antrag allerdings über den Rechtsanwalt. Bei unseren Scheidungsanwälten erhalten Sie zunächst eine eingehende Scheidungsberatung.

Benötigte Unterlagen

sie benötigen von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und einige Unterlagen.

  • Ihre Namen und die Anschriften der Ehegatten

  • den letzten gemeinsamen Wohnort

  • das Trennungsdatum

  • Angaben über Ihre Einkommensverhältnisse 

  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der gemeinsamen Kinder

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

  • die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und 

  • auch die ausgefüllten Formulare für den Versorgungsausgleich

  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Verfahrenskostenhilfeunterlagen

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Wir reichen für Sie den Antrag ein. Das Gericht fordert dann von Ihnen den so genannten Gerichtskostenvorschuss. Sobald dieser eingezahlt ist, wird das Gericht, ihrem Partner den Scheidungsantrag förmlich zustellen. Das Familiengericht wird anschließend einen Scheidungstermin ansetzen, zu dem Sie in der Regel beide persönlich erscheinen müssen. Sie beide werden angehört, anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss.

Was muss ich nach der Scheidung machen?

Das Thema Scheidung ist nach dem Beschluss nicht vorbei. Sie können anschließend ihren Namen, Ausweispapiere, Kfz-Zulassung ändern, Ihren Arbeitgeber und das Finanzamt in Kenntnis setzen, gemeinsame Versicherungen und Konten trennen, sowie Vollmachten widerrufen.

Außerdem können Sie so genannte Scheidungsfall Sachen bei Gericht geltend machen:

  • Sorge- und Umgangsrecht

  • Kindesunterhalt

  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

  • Zugewinnausgleich

Beide Partner, gleicher Anwalt: Günstiger!

Es reicht aus, wenn einer der Ehegatten einen Anwalt beauftragt. Sie können sich darauf verständigen, dass Sie gemeinsam die Anwaltskosten tragen. Damit reduziert sich die jeweils zu tragende Gebühr auf die Hälfte. Diese Option kommt insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen in Betracht.

Der „gemeinsame Anwalt“ ist dennoch nur der Anwalt des beauftragenden Ehegatten. Wer sich hier unwohl fühlt, sollte in jedem Fall einen eigenen Anwalt beauftragen.