Arbeitsrecht

RECHTSGEBIET

Ihr Anwalt im Arbeitsrecht

Manchmal braucht man einen Freund. Im Job ist man seinem Arbeitgeber teilweise hilflos ausgesetzt. Absprachen werden nicht eingehalten, Unhöflichkeit und Mobbing frustrieren ungemein und kommt nicht weiter. Wir sind hier für Sie. Wir kennen das Recht besser als Ihr Arbeitgeber. Lehnen Sie sich zurück und lassen uns übernehmen.

✓ Gekündigt? Kostenfreie Ersteinschätzung

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Kündigung & Klage


Lesen Sie hier, wobei wir Ihnen im Arbeitsrecht helfen können.

Arbeitnehmer:

  • Muss ich eine Kündigung unterzeichnen?
  • Mein Arbeitgeber legt mir einen Abfindungsvertrag vor. Muss ich unterzeichnen?
  • Wie komme ich aus dem befristeten Arbeitsvertrag raus?
  • Muss ich jetzt dem Arbeitsamt bescheid sagen?
  • Ich habe eine Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, was kann ich jetzt tun?
  • Bekomme ich Arbeitslosengeld nach Kündigung?
  • Welches Verhalten ist richtig bei Abmahnung ohne Grund – was muss ich beachten?

Arbeitgeber:

  • Wie kündige ich meinen Arbeitnehmer im Kleinbetrieb?
  • Wie formuliere ich Klauseln in Arbeitsverträgen, Kündigungen oder Abmahnungen rechtssicher?
  • Worauf muss ich in Sachen Datenschutz achten?
  • Kann ich im Mitarbeitergespräch kündigen?
  • Wann besteht die Gefahr einer Kündigungsschutzklage?
  • Wann bietet sich ein Aufhebungsvertrag an und was ist ein Abwicklungsvertrag?
  • Wann und wie kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden?
  • Wie kann ich den Arbeitnehmer wirksam abmahnen?

WER ZAHLT IM ARBEITSPROZESS?

Welche Kostenpositionen gibt es im arbeitsgerichtlichen Verfahren?

Wie vor anderen Gerichten entstehen drei Kostenpositionen: (1) Ihre eigenen Anwaltskosten, (2) die Kosten des Gegenanwalts und (3) die Kosten, die das Gericht in Rechnung stellt.

Wer zahlt am Ende?

In der sog. "1. Instanz" trägt im Arbeitsrecht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal wer gewinnt. Das gilt auch, wenn die Verfahren einvernehmlich nach Vergleichsschluss enden. Jede Partei zahlt ihren Anwalt selbst, und eine Erstattung durch die Gegenseite ist grundsätzlich ausgeschlossen

Ist dies anders im Zivil- oder Strafgericht?

Ja, im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass der Verlierer die Kosten des Rechtsstreits trägt. Dazu gehören die Anwaltskosten beider Parteien und die Kosten des Gerichts. Im Strafprozess zahlt entweder die Staatskasse oder der Angeklagte, wenn er verurteilt wird.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Anwälte fragen bei den Rechtsschutzversicherern nach, ob diese die Kosten übernehmen. Dies können Sie ganz leicht selbst. Rufen Sie einfach bei der Hotline an und fragen nach, ob Sie den entsprechenden Baustein (z.B. Arbeitsrecht) versichert haben.

PROZESSKOSTENHILFE?

Ich kann mir keinen Anwalt leisten.

Ihr Anwalt kann für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dann entscheidet das Arbeitsgericht basierend auf Ihren Angaben, ob die Kosten übernommen werden. Hierfür füllen Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe aus und Belegen Ihre Angaben, z.B. durch Vorlage einer Kopie Ihres Mietvertrags, Ihres Kontouauszugs, etc.

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Handeln ist gefragt. Denn: die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz. Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich nur 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung, um sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Wenden Sie sich an die Kanzlei Albrecht, um Ihren Fall zu prüfen.

Mein Arbeitszeugnis ist schlecht. Was kann ich tun?

Lassen Sie Ihr Zeugnis von der Kanzlei Albrecht überprüfen. Ist dessen Inhalt falsch, unvollständig oder nicht wohlwollend, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung. Diesen können Sie auch gerichtlich durchsetzen. Denn: Die Formulierungen im Zeugnis dürfen Ihr berufliches Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Ohne anwaltliche Prüfung kann dies nicht empfohlen werden. Der Aufhebungsvertrag ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Dieser hat Vor- und Nachteile. Ein Vorteil kann eine durch Ihren Anwalt ausgehandelte Abfindung sein. Aber Vorsicht: Es besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit verhängt, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. In Ihrem konkreten Fall kann sich ein Aufhebungsvertrag dennoch anbieten, z.B. wenn Sie bereits eine neue Stelle im Blick haben. Die Kanzlei Albrecht handelt für Ihren Einzelfall einen individuell zugeschnittenen Arbeitsvertrag aus.

Mein Chef gibt mir keinen Urlaub.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen binnen ca. zwei Wochen verbindliche Rückmeldung geben. Solange dies nicht erfolgt, ist Ihr Urlaub nicht genehmigt. Bleiben Sie keinesfalls einfach fern! Ablehnen darf Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei dringenden betrieblichen Angelegenheiten. Wenn Sie keinen Urlaub erhalten, ist das Gespräch mit Ihrem Chef zielführend. Wenn nichts fruchtet, können Sie Ihren Urlaubswunsch auch mit rechtlichen Mitteln durchsetzen.

Bekomme ich immer eine Abfindung?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Es ist vielmehr eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers abhängt. Teilweise findet sich im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Abfindungsregelung. Häufiger werden Abfindungen im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Erhebung der Kündigungsschutzklage gezahlt, wenn sich die Parteien vergleichen. Es gibt noch einige weitere Ausnahmefälle, in denen eine Abfindung im Raum steht. Insgesamt ist es ratsam, im Einzelfall einen Anwalt beizuziehen.

Muss ich meine Abfindung versteuern?

Ihre Abfindung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die sog. "Fünftelregelung" aus dem Einkommenssteuergesetz kann Ihnen hier zugute kommen. Hier wird durch einen besonderen Rechenweg ein geringerer Betrag als die Besteuerung der gesamten Abfindung herangezogen, so dass Ihre Abfindung einkommenssteuerrechtlich privilegiert wird. Hierfür ist aber erforderlich, dass die Abfindung in einem Veranlagungsjahr und nicht in Raten über die Jahresgrenze hinweg gezahlt wird.

Was kann ich gegen eine Freistellung tun?

Sie können Weiterbeschäftigung verlangen, denn nicht jede Freistellung ist rechtmäßig. Erfolgt die Freistellung einseitig (= ohne Ihr Einverständnis) durch Ihren Chef, ist dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Freistellung ist grundsätzlich auch kei­ne Gewährung von Ur­laub. Stellt Ihr Arbeitgeber auch noch die Gehaltszahlung ein, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts. 

Bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Wir können für Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe einreichen. Erfolg hat der Antrag, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen (sog. Bedürftigkeit), Sie eine ausreichende Chance haben, den Prozess zu gewinnen (Erfolgsaussicht), und sie den Prozess nicht mutwillig führen. Es ist möglich, dass Sie einen Vorschuss auf die Prozesskostenhilfe zahlen müssen.

Kündigung per E-Mail?

Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform vorgeschrieben. Kündigungen per Mail, Fax, SMS, Whatsapp oder Ähnlichem sind unwirksam. Die 3-Woche-Frist zur Klageeinreichung gilt für elektronisch ausgesprochene Kündigungen nicht, so dass man bei "E-Mail-Kündigungen" auch darüber hinaus Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einreichen kann.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Hilfe für Arbeitnehmer

Rechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Fristlose ("außerordentliche") oder ordentliche Kündigungen – die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele rechtliche Fragen auf. Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Kündigungsgrund oder den "wichtigen Grund" der außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB zu erfahren. Ist das Verhältnis bereits gestört, sind diese Gespräche schwierig. Denn bspw. bei einer personenbedingten Kündigung schwingt oft der Vorwurf mit, der Arbeitnehmer sei persönlich und dauerhaft ungeeignet. 

Risiko: Sperrzeit

Nicht jede Kündigung durch den Arbeitgeber ist wirksam. Wer sich kündigen lässt, sollte sich daher frühzeitig beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Auch die Agentur für Arbeit prüft, ob eine Sperrzeit verhängt wird, etwa bei eigenverantwortlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Alternative sein – birgt aber  Risiken.

Chancen auf Abfindung und rechtliche Gestaltungsspielräume

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen oder in Fällen, in denen Sonderkündigungsschutz zu beachten ist, bestehen häufig Möglichkeiten zur Verhandlung – etwa über den Erhalt einer hohen Abfindung. Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Wer frühzeitig handelt, kann rechtliche Nachteile vermeiden und Gestaltungsspielräume nutzen.