Arbeitnehmerrechte bei Aufhebungsvertrag oder Kündigung

12.08.2025

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung wirft für Arbeitnehmer viele rechtliche Fragen auf. Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen ordentlicher und fristloser (außerordentlicher) Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung haben Sie nach § 626 BGB das Recht, den wichtigen Grund zu erfahren. Arbeitgeber müssen diesen nachvollziehbar darlegen, damit Sie Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung einschätzen können.

Achtung – 3-Wochen-Frist! Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von 21 Tagen Kündigungsschutzklage erheben. Danach ist die Kündigung rechtswirksam – unabhängig davon, ob sie rechtens war.

Als Arbeitnehmer sollten Sie jede Kündigung sorgfältig prüfen lassen. Häufig sind formale Fehler vorhanden oder der angegebene Kündigungsgrund trägt rechtlich nicht. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage oder außergerichtlichen Verhandlungen bessere Ergebnisse zu erzielen – etwa eine höhere Abfindung, längere Freistellung oder ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Gerade wenn das Verhältnis bereits gestört ist, sind Gespräche über Kündigungsgründe oft belastend. Ein Aufhebungsvertrag kann dann eine Alternative sein, birgt aber Risiken für Arbeitslosengeld und Sperrzeiten. Lassen Sie Fristen, Formvorschriften und mögliche Ansprüche – etwa auf Zeugnis, Resturlaub oder Abfindung – frühzeitig prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine Kündigung akzeptieren.

Auch bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Prüfen Sie, wie sich die Vereinbarung auf Ihr Arbeitslosengeld, Ihre Sperrzeit und Ihre weiteren beruflichen Perspektiven auswirkt. Eine rechtliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Rechte zu kennen, typische Fallstricke zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation bestmöglich schützt.

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