Disziplinarverfahren in der EKKW

03. August 2024

Disziplinarverfahren gegen Pfarrer: EKKW nimmt Verweis zurück

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) strengte 2020 ein Disziplinarverfahren gegen einen Gemeindepfarrer der Landeskirche an. Der Vorwurf lautete darauf, dass er eine dienstliche Weisung eines Dekans nicht befolgt habe und sich in einer gemeinsamen Sitzung von Kirche und Kommune "nicht verhalten" habe.

Der Dekan behauptete, er habe den Pfarrer spontan vor Ort angewiesen, bis zum Ende der gemeindlichen Sitzung zu bleiben. Der Pfarrer verließ die Sitzung einige Minuten vor Ende. Er musste im direkten Anschluss eine Kirchenvorstandssitzung leiten und eine Todesnachricht überbringen. Die EKKW leitete das Disziplinarverfahren ein.

In der Beweisaufnahme wurde den Beweisanträgen der Verteidigung nicht gefolgt. Gehört wurde lediglich "Zeugen der Anklage": der Dekan und ein Kirchenbediensteter. Ergebnis: Es wurde nach zwei Jahren des behördlichen Verfahrens ein über elf Seiten langer Verweis ausgesprochen.

Die darauffolgende Klage vor dem Disziplinargericht war erfolgreich. Der Vorsitzende empfahl der EKKW dringend, den Verweis zurückzunehmen, was diese auch zügig tat. Das Verfahren wurde sang- und klaglos beendet. Der Pfarrer wurde zwischenzeitlich in den Wartestand versetzt und erhielt von der EKKW bis heute keine neue Stelle.