Nachbarrecht

BERATUNGSFELD

Ihr Anwalt im Nachbarrecht

Das Nachbarrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn und schützt Ihre Interessen bei Konflikten rund um Grundstücksgrenzen, Lärm oder Baumaßnahmen. Wir beraten Sie in Ihren nachbarrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor den zuständigen Gerichten.

Aaron Albrecht

Rechtsanwalt

Julia Kilic

Rechtsanwältin

Vivian Vogt

Rechtsanwältin

Claudia Ehlers

Rechtsanwältin

Starke rechtliche Vertretung

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Nachbarrechtliche Konflikte sind komplex und vor allem belastend: man kann sich ihnen nicht einfach entziehen. Es erleichtert ungemein, diese Dinge an Anwälte auszulagern. Machen Sie Ihr Problem zu unserem Problem: in Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Lärm, Bepflanzung oder Baumaßnahmen kann mit dem Nachbarn oft kaum eine gemeinsame Basis gefunden werden. Unkenntnis der eigenen Rechte oder das Versäumen wichtiger Fristen kann dabei erhebliche Nachteile bedeuten.

Bei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld beraten wir Sie im Nachbarrecht. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Ansprüche, setzt Ihre Rechte durch oder wehrt unberechtigte Forderungen Ihres Nachbarn ab. Im Grenzstreit, bei Lärmproblemen oder anderen nachbarrechtliche Fragen sind wir für Sie da.

Häufige Themen im Nachbarrecht

  • Lärm- und Geräuschbelästigung: Streitigkeiten über nächtliche Ruhestörungen, laute Musik oder Handwerksarbeiten außerhalb der erlaubten Zeiten.
  • Grenz- und Grundstücksfragen: Unklare Grundstücksgrenzen, Grenzmarkierungen oder Überbau von Nachbargrundstücken.
  • Bepflanzung und Überhang: Überhängende Äste, Wurzeln, Laubfall oder das sogenannte "Überfallrecht" bei fallendem Obst.
  • Bauliche Veränderungen und Bauvorhaben: Unangekündigte Bauarbeiten, Veränderungen an Gebäuden oder Grundstücken, die das Nachbargrundstück beeinträchtigen.
  • Wasserablauf und Entwässerung: Unzulässiger Wasserabfluss vom Nachbargrundstück, der zu Schäden führen kann.
  • Tierhaltung und Haustiere: Lärm oder Gerüche durch Haustiere, insbesondere Hundegebell oder Katzen, die das Grundstück des Nachbarn betreten.
  • Geruchsbelästigung: Rauchentwicklung durch Grillen, Lagerfeuer oder andere Tätigkeiten, die den Nachbarn stören.

  • Videoüberwachung und Datenschutz: Installation von Kameras, die das Grundstück des Nachbarn überwachen und dessen Persönlichkeitsrechte verletzen könnten.
  • Notwegerecht: Fehlender Zugang zu einem Grundstück, der durch ein Notwegerecht geregelt werden kann.
  • Hammerschlags- und Leiterrecht: Recht, Nachbargrundstücke zu betreten, um Reparaturen an eigenen Gebäuden vorzunehmen.
  • Einsichtnahme in Fenster: Bau von Fenstern, die direkte Einsicht in das Nachbargrundstück ermöglichen und die Privatsphäre beeinträchtigen.
  • Gewerbliche Nutzung im Wohngebiet: Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten in Wohngebieten, die zu Beeinträchtigungen führen können.
  • Verkehr und Parken: Unzulässiges Parken oder Durchfahren von Nachbargrundstücken.
  • Unkraut und Gartenpflege: Unkraut, das vom Nachbargrundstück auf das eigene übergreift, oder Vernachlässigung der Gartenpflege.
  • Schutz vor Stürmen und Unwettern: Gefährdung durch herabfallende Äste oder ungesicherte Gegenstände bei Unwettern.