Arbeitsgericht Darmstadt

26. Februar 2024

16.000,- EUR gefordert: ALBRECHT verteidigt Arbeitgeber erfolgreich gegen "Mobbing"-Klage

ALBRECHT hat die Ev. Paulusgemeinde Raunheim erfolgreich gegen die Klage einer Mitarbeiterin vertreten. Der Tenor des zuständigen Arbeitsgericht Darmstadt vom 23.02.2024 lautet auf Klageabweisung.

Die Klägerin forderte mindestens 16.000,- EUR Schadensersatz aus einem behaupteten "Mobbing"-Zusammenhang.

In zwei Verhandlungsterminen im November 2023 und Februar 2024 führte das Gericht durch die dutzenden Vorwürfe der Klägerin.  Die Klägerin behauptete eine Reihe von Rechtsverstößen zulasten Ihrer Person.

Der Vortrag von ALBRECHT legte dar, dass es sich um einen mehr oder minder gewöhnlichen Betriebskonflikt handelte. Das Arbeitsgericht entschied antragsgemäß zugunsten unserer Mandantschaft.

Vorab hatte die Frankfurter Rundschau über die Mobbingvorwürfe und den Gütetermin reichlich klägerfreundlich berichtet.