Probleme mit Handwerkern: Welche Rechte haben Sie?
Bei Problemen mit Handwerkern braucht es klare Regeln. Unsaubere Arbeiten, erheblichen Verzögerungen oder unerwartet steigenden Kosten, teilweise reagiert der Handwerker auf Beschwerden nur zögerlich oder lehnt eine Nachbesserung ganz ab.
Lernen Sie Ihre Möglichkeiten kennen, auf mangelhafte Leistungen zu reagieren.

1. Verträge mit Handwerkern
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, entsteht in der Regel ein sogenannter Werkvertrag. Typische Beispiele sind die Installation einer Heizungsanlage, das Verlegen von Fliesen oder die Reparatur eines Dachs. Als Auftraggeber haben Sie die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
Bereits bei Vertragsschluss sollten möglichst klare Vereinbarungen getroffen werden. Dazu gehören etwa:
- eine genaue Beschreibung der auszuführenden Arbeiten,
- der vereinbarte Preis oder eine nachvollziehbare Kalkulation,
- der Zeitpunkt oder Zeitraum der Fertigstellung,
- besondere Anforderungen an Material oder Ausführung
Je genauer diese Punkte festgelegt sind, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten. Unklare Absprachen führen häufig zu unterschiedlichen Erwartungen und damit zu Konflikten.
Merke: Nicht einfach eine Überschlägige Rechnung vorlegen lassen und "zustimmen". Im Streitfall können Sie mündliche Absprache kaum oder nur schwer beweisen.
2. Typische Probleme mit Handwerkern
Mangelhafte Arbeiten: Ein klassischer Streitpunkt sind handwerkliche Mängel. Dazu gehören schief verlegte Fliesen, undichte Rohrleitungen oder eine Heizungsanlage, die nicht ordnungsgemäß funktioniert. Solche Fehler können den Gebrauch der Leistung erheblich beeinträchtigen und im Einzelfall sogar weitere Schäden verursachen.
Unvollständige Leistungen: Gelegentlich werden Arbeiten nicht vollständig abgeschlossen. Beispielsweise bleiben vereinbarte Arbeitsschritte offen oder bestimmte Bauteile werden nicht installiert. Für Auftraggeber entsteht dadurch zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand.
Verzögerungen beim Baufortschritt: Gerade bei größeren Projekten kommt es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen. Wenn vereinbarte Termine deutlich überschritten werden, kann dies für Auftraggeber problematisch sein, etwa wenn andere Gewerke aufeinander abgestimmt werden müssen oder eine Immobilie nicht rechtzeitig genutzt werden kann.
Unerwartete Kostensteigerungen: Konflikte betreffen ebenso die Vergütung. In manchen Fällen weichen die tatsächlichen Kosten deutlich von der ursprünglichen Kalkulation ab. Für Auftraggeber stellt sich dann die Frage, ob die zusätzlichen Forderungen gerechtfertigt sind.
Streit über Nachbesserungen: Wenn Mängel auftreten, erwarten Auftraggeber in der Regel eine Korrektur der Arbeiten. Nicht immer ist der Handwerker dazu bereit oder es kommt zu Meinungsverschiedenheiten über Umfang und Ursache der Mängel.
3. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
Erweist sich eine Handwerkerleistung als mangelhaft, stehen Auftraggebern mehrere rechtliche Möglichkeiten offen. Entscheidend ist zunächst, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn die ausgeführte Arbeit von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder nicht die übliche Qualität erreicht.
Anspruch auf Nachbesserung: In der Regel steht zunächst das Recht auf Nachbesserung im Vordergrund. Der Handwerker erhält die Gelegenheit, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die Leistung ordnungsgemäß fertigzustellen.
Dazu muss der Auftraggeber den Mangel konkret benennen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Erst wenn diese Frist ohne Ergebnis verstreicht oder der Handwerker die Nachbesserung ablehnt, kommen weitere Rechte in Betracht.
Herabsetzung der Vergütung: Bleiben Mängel bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Vergütung verlangt werden. Der Preis wird dabei entsprechend dem Wertunterschied zwischen mangelhafter und mangelfreier Leistung angepasst.
Schadensersatz bei Folgeschäden: Mangelhafte Arbeiten können zusätzliche Schäden verursachen. Ein Beispiel wäre eine fehlerhaft installierte Wasserleitung, die zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung führt. In solchen Fällen kann unter Umständen ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden bestehen.
Rücktritt vom Vertrag: Wenn eine Nachbesserung nicht gelingt oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag lösen. Die Leistung wird dann nicht akzeptiert und bereits geleistete Zahlungen können gegebenenfalls zurückverlangt werden.
Kündigung des Werkvertrages: Bei noch nicht abgeschlossenen Arbeiten besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Der Handwerker erhält dann eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Über weitere Vergütungsansprüche kann im Einzelfall Streit entstehen.
Selbstvornahme und Kostenerstattung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Auftraggeber die Mängel auch durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen. Die hierfür erforderlichen Kosten können anschließend vom ursprünglichen Handwerker verlangt werden. In der Praxis spielt dabei häufig die Frage eine Rolle, ob zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
4. Sinnvolle Vorgehensweise bei Mängeln
Wenn eine Handwerkerleistung nicht den Erwartungen entspricht, gehen Sie planvoll vor.
Mängel dokumentieren: Dokumentieren Sie festgestellte Mängel sorgfältig. Fotos, Videos oder schriftliche Notizen können später als Beweismittel dienen. Auch der Zeitpunkt der Feststellung sollte festgehalten werden.
Frist zur Nachbesserung setzen: Im nächsten Schritt sollte der Handwerker schriftlich über die Mängel informiert werden. Dabei ist es sinnvoll, eine klare Frist zur Behebung der Probleme zu setzen. Die Beschreibung der Mängel sollte möglichst konkret erfolgen.
Beweise sichern: Bei größeren Schäden oder umfangreichen Bauleistungen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen einzuschalten. Ein Gutachten kann helfen, Ursache und Umfang der Mängel festzustellen und eine Grundlage für weitere Schritte zu schaffen.
Rechtliche Situation prüfen: Wenn der Handwerker nicht reagiert oder sich die Situation zuspitzt, kann eine rechtliche Einschätzung hilfreich sein. Eine frühzeitige Prüfung der Rechtslage verhindert häufig, dass wichtige Fristen versäumt werden oder Ansprüche verloren gehen.
5. Wann brauche ich einen Anwalt?
Konflikte im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen können rechtlich komplex werden. In der Regel geht es nicht nur um technische Fragen, sondern auch um Vertragsauslegung. Häufig sind Auftraggeber der Meinung, sie seien zu 100 % im Recht, weil ja alles "offensichtlich" und "klar" sei. Ein Trugschluss.
Wir prüfen für Sie die Vereinbarungen und eruieren, ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte für Sie daraus folgen. Unsere rechtlicher Anspruchsbegründungen führen in vielen Fällen dazu, dass sich Konflikte schneller klären lassen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, übernimmt ALBRECHT die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüchen.
