Integrierte Full-Service-Rechtsberatung für Unternehmen

29.01.2026

Was ist integrierte Rechtsberatung?

Kurz: Anwälte als strategischer Partner für Unternehmen, nicht als punktuelle Problemlöser.

Unser Ansatz der integrierten Rechtsberatung bedeutet, dass wir Ihr Unternehmen im laufenden Tagesgeschäft begleiten. Statt isolierter Einzelfragen bearbeiten wir die Zusammenhänge zwischen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung, Datenschutz, Compliance und Haftungsrisiken.

Was bedeutet Full-Service-Beratung?

Bei ALBRECHT haben Sie als Geschäftsführer für alle rechtlichen Belange einen zentralen Ansprechpartner. Wir koordinieren intern die jeweiligen Spezialgebiete und liefern Ihnen klare Empfehlungen statt unverbundener Einzelgutachten. Das Spektrum reicht von der Einstellung von Mitarbeitern über die Erstellung von Verträgen bis hin zur Verteidigung im Strafverfahren. Unser Ziel ist es, für Ihre Fragen verfügbar zu sein und Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.

Wie erfolgt die Integration?

Besonderen Wert legen wir auf eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftsführung, Inhouse-Juristen und Fachabteilungen. Wir lernen Ihre Strukturen, Prozesse und Entscheidungswege kennen, um Lösungen zu entwickeln, die im Alltag funktionieren. Dazu gehören schlanke Vertragsmuster, klare Richtlinien, effiziente Freigabeprozesse und praxisnahe Schulungen für Ihre Teams. Durch diese Verzahnung von Recht und Organisation wird aus externer Beratung ein integrierter Bestandteil Ihrer Unternehmenssteuerung. Gleichzeitig bleiben wir unabhängige Organe der Rechtspflege.

Welche Unternehmensgröße setzen Sie voraus?

Mit unserem Full-Service-Ansatz unterstützen wir Unternehmen jeder Größe. Unsere Mandanten sind Einzelunternehmer und international tätigen Konzerne. Wir denken unternehmerisch, sprechen Ihre Sprache und behalten Kosten, Zeit und Umsetzbarkeit im Blick.