BEM-Gespräch: Hilfe vom Anwalt.
Wer krankheitsbedingt von einer Kündigung bedroht ist, sollte das BEM-Gespräch ernst nehmen – denn wer hier Fehler macht oder fernbleibt, kann das nachsehen haben.
Das BEM-Gespräch als Voraussetzung für krankheitsbedingte Kündigungen
Bevor ein Arbeitgeber wegen Krankheit wirksam kündigen darf, muss er grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen bzw. anbieten. Dazu gehört ein vorbereitendes BEM-Gespräch mit dem Arbeitnehmer. Wer dieses Gespräch ablehnt oder fernbleibt, schwächt seine Position im späteren Kündigungsschutzverfahren und riskiert schlechtere Abfindungschancen.
Worüber Arbeitnehmer im BEM-Gespräch sprechen sollten – und worüber nicht
Arbeitnehmer sollten beim BEM-Gespräch nur über arbeitsplatzbezogene Ursachen ihrer Erkrankung sprechen – etwa über mangelhafte Arbeitsbedingungen, Lärm oder ergonomische Probleme. Damit bleibt der Fokus auf Umständen, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Angaben zu Diagnosen, Krankheitsbildern oder ärztlichen Prognosen sollten unbedingt vermieden werden und gehen den Arbeitgeber nichts an.
Teilnahmepflicht auch ohne Gesprächsbereitschaft
Selbst wenn keine konkreten Ursachen genannt werden können, sollte der Arbeitnehmer am Gespräch teilnehmen. So bleibt die Möglichkeit bestehen, dem Arbeitgeber im Prozess formale Fehler beim BEM vorzuhalten. Wer dagegen unentschuldigt fernbleibt, verliert diesen wichtigen Einwand.

Rechtssicher beraten lassen
Ein fehlerhaftes BEM kann über den Erfolg eines Kündigungsschutzverfahrens entscheiden. ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen rund um das BEM-Gespräch, krankheitsbedingte Kündigungen und Arbeitsrecht. Gerne begleiten wir Sie auch zum BEM-Gespräch.
Unsere Empfehlung
So bereiten Sie sich auf das BEM-Gespräch vor.
Rufen Sie uns an, falls Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Wir coachen Sie von Anfang an und begleiten Sie zum Gespräch.
1. Vorbereitung und Teilnahme
Es ist sinnvoll, am BEM-Gespräch teilzunehmen, auch wenn Sie sich unsicher fühlen oder keine Ursachen nennen können. Bereiten Sie sich vor, indem Sie von uns in die Abläufe, Einladungen und Datenschutzhinweise, Leitfäden und Protokolle gecoacht werden. So schützen Sie Ihre Rechte und vermeiden Nachteile bei krankheitsbedingten Kündigungen.
2. Fokus auf arbeitsplatzbezogene Themen
Sprechen Sie nur über konkrete Ursachen, die Ihre Arbeit betreffen, zum Beispiel Arbeitszeit, Arbeitsbelastung oder ergonomische Probleme. Vermeiden Sie persönliche Diagnosen oder Prognosen. So bleibt das Gespräch sachlich und schützt Sie vor Nachteilen. Aber Obacht: Ihr Arbeitgeber ist Ihnen nicht notwendig wohlgesonnen.
3. Rechte wahren und dokumentieren
Nutzen Sie Ihre Rechte, wie die Teilnahme ohne Aussagen, und dokumentieren Sie alles sorgfältig. Notieren Sie die Teilnehmer, Termine und Inhalte des Gesprächs. So können Sie später eventuelle Fehler des Arbeitgebers geltend machen und Ihre Position im Kündigungsschutzprozess stärken.
