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Hinweis: Wir garantieren keine vollständige oder teilweise Erstattung Ihrer Kosten durch Ihre Versicherung oder Dritte. Sie bleiben Auftraggeber von ALBRECHT Rechtsanwälte auch im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung und haften für den Vergütungsanspruch, soweit eine Erstattung durch Ihre Versicherung oder Dritte nicht erfolgt.
Soweit Sie die Aufnahme unserer Tätigkeit oder Beratung vom vorherigen Vorliegen der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung abhängig machen möchten, muss dies ausdrücklich mit uns vereinbart werden. Bei Deckungsablehnung tragen Sie nur die Kosten der Deckungsanfrage nach der beigefügten Vergütungsvereinbarung.
Das Mandat kommt erst durch die Annahme Ihres Auftrags durch die Rechtsanwälte zustande.
