Vereinsrecht

BERATUNGSFELD

Ihr Anwalt im Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen von Zusammenschlüssen wie Sportvereinen, Kulturvereinen oder Fördervereinen. Vom Eintrag ins Vereinsregister bis zur rechtssicheren Satzung, der Haftung des Vorstands oder Streitigkeiten mit Mitgliedern ist eine rechtssichere Beratung und Vertretung unverzichtbar.

Vivian Vogt

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Vivian Vogt berät und vertritt Vereine, Vorstände und Mitglieder in allen rechtlichen Fragen rund um das Vereinsrecht. Als Teil des Teams von ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld verfügt sie über fundierte Erfahrung im Vereinsrecht und begleitet Mandantinnen und Mandanten bei der rechtssicheren Gründung von Vereinen, Satzungsfragen, Haftungsthemen sowie bei internen Konflikten.

Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb des Vereins oder mit Dritten sorgt sie für eine klare rechtliche Einordnung und durchdachte Lösungen. Rechtsanwältin Vogt kennt die häufigen Fallstricke und bietet präzise, verständliche und praxisnahe Beratung.

Vereine profitieren von ihrer strukturierten Arbeitsweise und ihrer lösungsorientierten Vorgehensweise – bei Satzungsänderungen, Mitgliederausschlüssen, Vorstandswahlen oder der Eintragung ins Vereinsregister.

Verein gründen in 5 Schritten

  1. Idee konkretisieren
    Legen Sie fest, welchen Zweck Ihr Verein verfolgen soll und ob Sie gemeinnützig tätig sein möchten.

  2. Satzung erstellen lassen
    Lassen Sie die Satzung rechtlich prüfen oder durch uns erstellen, um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

  3. Gründungsversammlung durchführen
    Laden Sie mindestens sieben Gründungsmitglieder ein, verabschieden Sie die Satzung und wählen Sie den Vorstand.

  4. Unterlagen vorbereiten
    Erstellen Sie das Gründungsprotokoll, eine Vorstandsmitgliedsliste und holen Sie die notarielle Beglaubigung der Unterschriften ein.

  5. Anmeldung beim Amtsgericht
    Reichen Sie alle Unterlagen beim Vereinsregister des Amtsgerichts ein. Nach erfolgreicher Eintragung darf Ihr Verein den Zusatz "e.V." führen.

Die Satzung

Was will der Verein?

Die Satzung ist das wichtigste Dokument bei der Gründung eines Vereins. Sie legt fest, was der Verein will, wie er organisiert ist und wie er sich verwaltet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder die Satzung unterschreiben. Wichtig: Wenn Sie steuerliche Vorteile durch Gemeinnützigkeit nutzen möchten, muss die Satzung auch den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen.

Praxistipp: Lassen Sie Ihre Satzung individuell erstellen – so vermeiden Sie typische Fehler und legen die passende Struktur für Ihren Verein fest. Rechtsanwältin Vivian Vogt berät Sie dazu persönlich und praxisnah.

Die Vorstandswahl

Wer führt den Verein?

Der Vorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan des Vereins – er spricht und handelt für den Verein nach außen. Er wird auf der Gründungsversammlung gewählt, was genau im Protokoll dokumentiert werden muss. Die Satzung bestimmt dabei die Zusammensetzung des Vorstands, seine Amtszeit und die Abstimmungsmodalitäten. Besonders wichtig: Nur ein korrekt gewählter Vorstand kann den Verein erfolgreich ins Vereinsregister eintragen lassen.

Vertrauen Sie auf eine rechtssichere Organisation – wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Vorstandswahl ankommt.

Anmeldung beim Vereinsregister

Der Weg zum e.V.

Erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wird ein Verein rechtsfähig und darf den Zusatz "e.V." führen. Dafür muss der gewählte Vorstand die Gründung beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen zuvor notariell beglaubigt werden. Zur Anmeldung gehören außerdem die Satzung, das Protokoll der Gründungsversammlung sowie eine Liste aller Vorstandsmitglieder.

Rechtsanwältin Vivian Vogt unterstützt Sie nicht nur bei der Vorbereitung der Unterlagen, sondern auch bei der Koordination mit dem Notar in Bad Hersfeld.

Einsichtsrecht im Verein: Vorstand verweigert Auskunft

Als Vereinsmitglied haben Sie nicht nur Rechte bei Wahlen und Abstimmungen – Sie dürfen sich auch ein Bild davon machen, wie der Verein geführt wird. Gerade wenn es um Transparenz bei Finanzen, Mitgliederzahlen oder strategische Entscheidungen geht, kommt das sogenannte Auskunfts- und Einsichtsrecht ins Spiel.

Auskunft in der Mitgliederversammlung

Der Vorstand ist zur Auskunft über seine Tätigkeit verpflichtet. Praktisch bedeutet dies:

  • Der Vorstand legt regelmäßig einen Rechenschaftsbericht vor, meist mündlich.

  • Bei größeren Vereinen erhalten Mitglieder häufig eine schriftliche Vermögensübersicht.

  • Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen geht es oft um Personal- oder Strukturfragen.

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Fragen zu stellen – auch über das hinaus, was der Vorstand von sich aus berichtet.

Ein Mitglied darf Auskunft über alle Vorgänge verlangen, die für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte wichtig sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Einzelne Abrechnungspositionen oder Finanzbewegungen

  • Der aktuelle Mitgliederbestand

  • Die Vermögenslage des Vereins

  • Geplante Projekte oder Werbemaßnahmen

  • Verträge und wirtschaftliche Verbindungen des Vereins

Entscheidend ist, dass ein berechtigtes Interesse besteht – also ein sachlicher Grund, warum Sie genau diese Information benötigen.

Keine Auskunft erhalten? Das können Sie tun.

Wird Ihnen trotz berechtigtem Interesse die Einsicht verweigert, besteht die Möglichkeit, Ihr Recht auch außerhalb der Mitgliederversammlung geltend zu machen. Dazu genügt ein nachvollziehbarer Anlass – zum Beispiel Unklarheiten bei Ausgaben oder Zweifel an der satzungsgemäßen Verwendung von Vereinsmitteln.

Verweigert der Vorstand dennoch die Einsicht, bleibt als letzter Schritt die gerichtliche Geltendmachung im Wege einer Auskunftsklage. In diesem Verfahren wird geprüft, ob das Auskunftsrecht zu Recht verweigert wurde. Bei Erfolg verpflichtet das Gericht den Vorstand zur Offenlegung der geforderten Informationen.

Lassen Sie sich rechtlich beraten – bevor Sie sich alleine durchkämpfen

Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn frühzeitig Klarheit über Rechte und Pflichten besteht. Wenn Sie als Mitglied das Gefühl haben, der Vorstand verweigere Ihnen zu Unrecht Einsicht, sollten Sie sich rechtlich absichern.

ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld hilft Ihnen dabei. Rechtsanwältin Vivian Vogt, Ihre Ansprechpartnerin für Vereinsrecht, prüft mit Ihnen gemeinsam, wie Sie Ihr Anliegen wirkungsvoll und rechtssicher durchsetzen können.