
Sorgerecht
BERATUNGSFELD
Ihr Anwalt im Sorgerecht für Kinder
In der Trennung ist die Frage um die Kinder oft sehr sensibel. ALBRECHT Rechtsanwälte aus Bad Hersfeld beraten Sie emphatisch und zielgerichtet zu Fragen des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Rechtsanwältin
Vivian Vogt
Ihre Rechtsanwältin für das Sorgerecht für Kinder in Bad Hersfeld.
Rechtsanwältin Vivian Vogt ist bei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Sorgerecht, Umgangsrecht und elterliche Sorge. Mit fundierter Erfahrung im Familienrecht vertritt sie Eltern engagiert bei Fragen zur Regelung des Aufenthalts, bei Streit um das gemeinsame Sorgerecht oder beim Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Sie steht für eine klare, lösungsorientierte Beratung und vertritt Ihre Interessen entschlossen vor dem Familiengericht.
Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht stets das Kindeswohl. Vivian Vogt unterstützt Sie bei der Ausarbeitung individueller Sorgerechtsvereinbarungen, setzt Umgangsregelungen rechtssicher durch und begleitet Mandantinnen und Mandanten auch in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen. Dabei verbindet sie juristische Durchsetzungskraft mit der nötigen Sensibilität für familiäre Konflikte.
Gemeinsames Sorgerecht: Partner unterschreibt nicht
Wir unterstützen Sie, wenn Ihr Partner nicht kooperieren will.
Auch nach einer Trennung behalten beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet: wichtige Entscheidungen für das Kind sollen weiterhin gemeinsam getroffen werden. Nur wenn es ernsthafte Probleme gibt oder ein Antrag gestellt wird, kann das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht entziehen.
Rechtsanwältin Vivian Vogt berät Sie mit viel Erfahrung und Feingefühl für Ihre familiäre Situation. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch bei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld.
Gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie und Ihr Kind.
1. Wann reicht eine Unterschrift, wann braucht es zwei?
Eltern fragen sich oft: Reicht meine Unterschrift für bestimmte Dokumente – oder braucht es auch die des anderen Elternteils? Das kommt auf die Bedeutung der Entscheidung an. Bei alltäglichen Dingen wie Entschuldigungen, Routineuntersuchungen oder Schulzeugnissen reicht meist eine Unterschrift. Geht es aber um größere Themen wie eine Schulwahl, eine Operation oder die Ausstellung eines Reisepasses, müssen beide zustimmen und unterschreiben.
2. Was tun, wenn ein Elternteil die Unterschrift verweigert?
Verweigert ein Elternteil die Unterschrift, ist das ärgerlich – aber es gibt Lösungen. Zuerst sollte versucht werden, sich außergerichtlich zu einigen. Beratungsstellen oder das Jugendamt können helfen, eine Lösung zu finden. Oft hilft schon ein klärendes Gespräch mit professioneller Unterstützung. Lässt sich trotzdem keine Einigung erzielen, kann das Familiengericht entscheiden. In dringenden Fällen, etwa wenn kurzfristig ein Pass gebraucht wird, kann dort eine einstweilige Anordnung beantragt werden.
3. Gerichtliche Lösungen – aber nur, wenn es sein muss
Das Gericht kann einem Elternteil die Entscheidung für bestimmte Angelegenheiten allein übertragen – zum Beispiel dauerhaft für die Schulwahl. Nur in besonders schwierigen Fällen ist es möglich, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu geben. Wichtig ist immer: Es wird genau geprüft, was dem Wohl des Kindes am besten dient.
Kindeswohlgefährdung
Wenn das Jugendamt klingelt – was Sie jetzt tun müssen.
Rechtsanwältin Vivian Vogt, spezialisiert im Familienrecht, vertritt Eltern mit Entschlossenheit und Fachwissen. Die Kanzlei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld berät und vertritt Sie. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn das Jugendamt aktiv wird. Ihr Kind verdient Sicherheit – und Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
1. Jugendamt vor der Tür – und plötzlich steht alles auf dem Spiel
Ein Besuch vom Jugendamt kann jede Familie treffen – ohne Vorwarnung. Der Grund: Eine mögliche "Kindeswohlgefährdung". Auch wenn Sie überzeugt sind, sich nichts vorzuwerfen – schon kleine Missverständnisse, anonyme Hinweise oder harmlose Aussagen können ausreichen, dass ein Jugendamtsmitarbeiter unangekündigt vor Ihrer Tür steht. Das Ziel: eine Einschätzung zur Situation Ihrer Kinder.
2. Was Sie als Eltern jetzt unbedingt wissen sollten
Der Staat hat die Pflicht, Kinder zu schützen – auch vor Überforderung durch Eltern. Doch die Regelung, wann eine "Kindeswohlgefährdung" vorliegt, ist sehr weit gefasst. Nicht einmal in jedem fünften Fall geht es um Missbrauch oder Gewalt. Viel häufiger nehmen Jugendämter Kinder wegen angeblich fehlender Erziehungskompetenz oder Überforderung aus der Familie. Dabei reichen oft kleine Auslöser – eine Verletzung beim Spielen, ein flapsiger Satz, ein Missverständnis im Kindergarten.
4. Die Zeit danach – ein langer, oft belastender Weg
Nach einer Inobhutnahme entscheidet das Familiengericht über das weitere Vorgehen. Das kann Wochen, oft Monate dauern. Ein Gutachter wird bestellt, Gespräche geführt, Verhaltensweisen bewertet. Häufig dürfen Eltern ihre Kinder in dieser Zeit nur selten oder unter Aufsicht sehen. Standardaussagen wie "Die Kinder müssen zur Ruhe kommen" oder "Kontakt ist derzeit nicht möglich" machen die Situation für betroffene Eltern besonders belastend.
5. Frühzeitig schützen – mit juristischem Beistand
Sobald das Jugendamt Kontakt aufnimmt, sollten Sie sofort eine spezialisierte Kanzlei einschalten. Jedes Wort, jede Geste kann in einem Verfahren interpretiert werden – oft gegen Sie. Ein erfahrener Anwalt begleitet Sie in Gesprächen mit dem Amt, bewertet die Vorwürfe sachlich und hilft, unnötige Eskalationen zu vermeiden. Je früher Sie handeln, desto besser stehen die Chancen, Ihre Familie zu schützen und die Situation aufzuklären.
