Schulrecht

BERATUNGSFELD

Ihr Anwalt im Schulrecht

Schulverweis, Notenkonflikt, verweigerte Einschulung, Ordnungsmaßnahme – schulische Entscheidungen greifen tief in das Leben von Kindern und Eltern ein. ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld vertritt Schüler, Eltern und Lehrkräfte in allen Fragen des Schulrechts. Wir prüfen Bescheide, legen Widerspruch ein und führen Klage mit Fingerspitzengefühl.

Rechtsanwältin
Julia Kilic

Wenn schulische Entscheidungen wie Schulverweise, Notenbescheide oder die Ablehnung eines Schulplatzes Ihr Kind betreffen, ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Rechtsanwältin Julia Kilic steht Ihnen mit ihrer Erfahrung im öffentlichen Recht zur Seite und setzt sich für Ihre Rechte gegenüber Schulbehörden ein. Als ehemalige Justiziarin kennt sie die Abläufe der Verwaltung genau und begleitet Sie professionell bei Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren im Schulrecht.

ALBRECHT Rechtsanwälte beraten und vertreten Eltern, Schüler und Lehrer bei Problemen mit Schulverweisen, Notenentscheidungen, Ordnungsmaßnahmen und Prüfungsanfechtungen. Wir achten auf Fristen, prüfen Bescheide und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor dem Verwaltungsgericht.

Vorgehen im Schulstreit


1. Ruhe bewahren & Gespräch suchen

Sprechen Sie mit Ihrem Kind und fordern Sie von der Schule klare Informationen zum Vorwurf und zur Maßnahme. Achten Sie auf Schriftstücke oder mündliche Ankündigungen.

2. Nichts vorschnell unterschreiben oder zustimmen

Viele Schulen drängen auf eine schnelle Zustimmung zu Sanktionen. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie die rechtliche Bedeutung geklärt haben.

3. Frühzeitig rechtliche Hilfe einholen

Kontaktieren Sie möglichst sofort eine spezialisierte Kanzlei für Schulrecht. ALBRECHT Rechtsanwälte aus Bad Hersfeld steht Ihnen mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen zur Seite.

Wenn die Schule sanktioniert

Schulalltag verläuft nicht immer reibungslos. Wenn Kinder gegen Regeln verstoßen oder ein Fehlverhalten vermutet wird, reagiert die Schule mit Maßnahmen – manchmal auch vorschnell oder überzogen. Eltern stehen dann oft vor einem Rätsel:

  • Was genau ist passiert?
  • Welche Rechte habe ich?
  • Und wie kann ich mein Kind schützen?

Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

In Deutschland ist das Schulrecht Sache der Bundesländer. Jedes Land hat eigene Schulgesetze mit individuellen Regelungen. Eine wichtige Unterscheidung gibt es jedoch überall: Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen.

  • Erziehungsmaßnahmen sind informell und meist nicht anfechtbar – wie etwa ein erzieherisches Gespräch oder ein Eintrag ins Klassenbuch.
  • Ordnungsmaßnahmen dagegen greifen stärker in die Rechte der Schüler ein und müssen bestimmten rechtlichen Vorgaben folgen. Hier ist rechtliche Unterstützung besonders wichtig.

In beiden Fällen kann es sinnvoll sein, der Schule gegenüber eine Stellungnahme abzugeben. Besonders dann, wenn der Vorfall anders ablief oder Ihr Kind sich ungerecht behandelt fühlt.

Rechtsanwältin Julia Kilic berät Sie, wie Sie auf solche Maßnahmen reagieren können – auch ohne direkt in ein rechtliches Verfahren einsteigen zu müssen. Eine frühzeitige und klare Kommunikation mit der Schule kann oft Schlimmeres verhindern.

Ordnungsmaßnahmen

Wird die Maßnahme strenger, handelt es sich um eine formelle Ordnungsmaßnahme. Diese muss immer auf rechtlich korrekte Weise erfolgen. Beispiele sind etwa der

  • schriftliche Verweis
  • Unterrichtsausschluss oder
  • Schulwechsel

Einladung zur Klassenkonferenz oder Schulkonferenz?

Nicht allein hingehen! Eltern berichten uns von sehr unangenehmen Erfahrungen. Ihre Rechtsanwältin von ALBRECHT Rechtsanwälte sorgt dafür, dass der Termin deutlich fairer verläuft – und die Maßnahme wird oft gemildert oder ganz zurückgenommen.

Rechtsanwältin Julia Kilic sorgt dafür, dass Entscheidungen der Schule auf den Prüfstand kommen und nicht leichtfertig vollzogen werden.

Der schriftliche Verweis

Ein schriftlicher Verweis mag harmlos erscheinen, wird aber in der Schulakte vermerkt. Bei erneutem Fehlverhalten kann er als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen. Deshalb sollte auch diese Maßnahme nicht ohne Prüfung hingenommen werden.

Ausschluss vom Unterricht oder Klassenfahrt?

Ein Unterrichtsausschluss oder der Ausschluss von Wandertagen und Klassenfahrten ist besonders belastend für die betroffenen Schüler. Solche Maßnahmen dürfen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen erfolgen – und oft ist genau das nicht der Fall.

Versetzung in Parallelklasse oder Schulwechsel

Die Umsetzung in eine andere Klasse oder Schule ist ein tiefer Einschnitt in die Schullaufbahn eines Kindes. Selbst wenn der Wechsel auf den ersten Blick vorteilhaft wirkt, sollte er nicht durch eine Ordnungsmaßnahme erzwungen werden.

ALBRECHT Rechtsanwälte prüft für Sie, ob der Schulwechsel rechtmäßig ist – oder ob einvernehmliche Lösungen möglich sind, die keine negativen Einträge nach sich ziehen.