Scheidungsportal

Bad Hersfeld

Ihr Anwalt für Scheidung

Für eine Scheidung braucht man einen Anwalt. Daher sollte man den besten nehmen. Kontaktieren Sie uns.

Ihre Scheidung

Einfach ist eine Scheidung selten. Wir begleiten Sie.

✓  Gespräch

Sprechen Sie vor iIhrer Scheidung mit unseren spezialisierten Scheidungsanwälten. Wir erörtern ihre individuelle Situation im vertraulichen Gespräch. Bei Bedarf reichen wir für Sie den Scheidungsantrag ein und setzen Ihre Rechte effektiv durch.

✓  Vorbereitung

Wir besprechen mit Ihnen alle wichtigen Punkte zu Ihrer Situation, sammeln die nötigen Unterlagen und erstellen den Scheidungsantrag für Sie. Diesen erhalten Sie vorab zur Freigabe. Sie entscheiden, wann es losgeht.

✓  Scheidung

Wir führen Sie durch das Gerichtsverfahren, erläutern und übersetzen die Gerichtssprache und sind im gesamten Verlauf der Scheidung für Sie da. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss und für Sie ein geordnetes Leben.

Scheidungsanwalt in Bad Hersfeld.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Umso wichtiger ist ein guter Anwalt an Ihrer Seite hier in Bad Hersfeld.

Was kostet eine Scheidung?

Scheidungen sind teuer. Wir halten Ihre Kosten möglichst gering.

Wie teuer ist eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sog. "Verfahrenswert", der sich vor allem aus dem Einkommen der Ehepartner ergibt. Beispiele für die Rechtsanwaltskosten eines Anwalts:

  • 724,40 € bei einem Verfahrenswert bis 3.000,- €
  • 1.963,50 € bei einem Verfahrenswert bis 10.000,- €
  • 3.293,30 € bei einem Verfahrenswert bis 35.000,- €

Wenn jeder Gatte anwaltlich vertreten wird, verdoppeln sich die Beträge. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren in den Beispielen: 250 €, 566 € bzw. 1.033 €.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Scheidung kann langwierig sein, muss sie aber nicht.

Wie lange dauert die Scheidung

Zunächst 1 Jahr Trennungsjahr. Dieses müssen Sie einhalten. Danach:

  • 6-12 Monate: wenn die Sache streitbehaftet ist, Kinder im Spiel sind, etc. 
  • 3-4 Monate: wenn beide Ehegatten auf den sog. Versorgungsausgleich verzichten (also auf den Ausgleich der Rentenansprüche) 
  • 1-3 Monate: wenn Sie sich in allen wichtigen Punkten einig sind

Checkliste bei Scheidung

Eine Scheidung ist besonders anstrengend, wenn man das Verfahren nicht überblickt. Wir geben Ihnen Überblick.

1. Einreichen des Scheidungsantrags

Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Zuständig ist das Familiengericht beim örtlichen Amtsgericht. Es ist ausreichend, wenn einer der Ehegatten den Scheidungsantrag stellt.

2. Gerichtskosten und Zustellung

Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Sie als Antragsteller leitet das Gericht den Antrag an den anderen Ehegatten weiter. Der Zeitpunkt der Zustellung ist ein wichtiger Stichtag. Die Gerichtskosten werden hinterher hälftig geteilt.

3. Stellungnahme des Ehegatten

Ihr Ehegatte kann zum Antrag Stellung nehmen. Hierbei kann er der Scheidung widersprechen oder ihr zustimmen. Wird der Scheidung zugestimmt, benötigt er keinen eigenen Anwalt. Wenn er eigene Anträge (zum Beispiel Unterhalt) stellen möchte, braucht er einen Anwalt.

4. Berechnung des Versorgungsausgleichs

Das Familiengericht versendet dann an beide Ehegatten die Formulare zur Berechnung des Versorgungsausgleichs

5. Scheidungstermin und Beschluss

Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen. Der Termin ist meist kurz und dauert etwa 15 Minuten. Beide werden gefragt, ob sie die Scheidung wollen. Danach entscheidet das Gericht und spricht die Scheidung aus.

Sind beide Ehepartner anwaltlich vertreten, können sie direkt im Termin auf Rechtsmittel verzichten. Dann ist die Scheidung sofort gültig. Wenn dieser Verzicht nicht erklärt wird, wird die Scheidung erst nach vier Wochen rechtskräftig.

Ihr Scheidungsanwalt in der Nähe

Häufige Fragen zur Scheidung

Brauche ich einen Anwalt? 

Ja, im Scheidungsrecht gilt Anwaltszwang. Ihr Scheidungsantrag muss daher von einem Anwalt eingereicht werden.

Was ist die Trennungszeit?

Damit Sie geschieden werden können, muss zunächst Ihre Ehe gescheitert sein. Warum Sie sich scheiden lassen wollen oder wer an der Scheidung schuld ist, ist nicht relevant. Erforderlich ist lediglich, dass Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und diese aller Voraussicht nach auch nicht wiederhergestellt werden wird.

Wenn beide die Scheidung wollen, genügt ein Jahr Trennung. Möchte nur einer die Scheidung, sind in der Regel drei Jahre nötig – es gibt aber Ausnahmen. Das Trennungsjahr beginnt, wenn ein Partner auszieht. Bleiben Sie in derselben Wohnung, müssen Sie Ihren Alltag strikt voneinander trennen und wie getrennte Personen leben. Ein kurzer Versöhnungsversuch unterbricht die Trennung nicht.

Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag kann von jedem der Ehegatten gestellt werden. eingereicht wird dieser Antrag allerdings über den Rechtsanwalt. Bei unseren Scheidungsanwälten erhalten Sie zunächst eine eingehende Scheidungsberatung.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und einige Unterlagen.

  • Ihre Namen und die Anschriften der Ehegatten

  • den letzten gemeinsamen Wohnort

  • das Trennungsdatum

  • Angaben über Ihre Einkommensverhältnisse 

  • Namen, Geburtsdaten und Anschrift der gemeinsamen Kinder

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

  • die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und 

  • auch die ausgefüllten Formulare für den Versorgungsausgleich

  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Verfahrenskostenhilfeunterlagen

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Wir reichen für Sie den Antrag ein. Das Gericht fordert dann von Ihnen den so genannten Gerichtskostenvorschuss. Sobald dieser eingezahlt ist, wird das Gericht, ihrem Partner den Scheidungsantrag förmlich zustellen. Das Familiengericht wird anschließend einen Scheidungstermin ansetzen, zu dem Sie in der Regel beide persönlich erscheinen müssen. Sie beide werden angehört, anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss.

Was muss ich nach der Scheidung machen?

Das Thema Scheidung ist nach dem Beschluss nicht vorbei. Anschließend können Sie Ihren Namen und Ihre Ausweisdokumente ändern, die Kfz-Zulassung anpassen sowie Arbeitgeber und Finanzamt informieren. Außerdem lassen sich gemeinsame Konten und Versicherungen trennen und erteilte Vollmachten widerrufen.

Außerdem können Sie so genannte Scheidungsfall Sachen bei Gericht geltend machen:

  • Sorge- und Umgangsrecht

  • Kindesunterhalt

  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

  • Zugewinnausgleich

Beide Partner, gleicher Anwalt: Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Die Ehe gilt dann als gescheitert (§ 1565 BGB). In den meisten Fällen reicht es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist – der andere stimmt einfach im Gerichtstermin zu. Die Scheidung wird nach vier Wochen rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird.

Der „gemeinsame Anwalt“ ist dennoch nur der Anwalt des beauftragenden Ehegatten. Wer sich hier unwohl fühlt, sollte in jedem Fall einen eigenen Anwalt beauftragen.

Scheidung mit gemeinsamen minderjährigen Kindern?

Bei einer Scheidung mit gemeinsamen Kindern achten die Gerichte besonders auf das Kindeswohl. Es wird geprüft, wie die Betreuung organisiert ist und wie die Eltern miteinander kommunizieren. Auch der Kindesunterhalt spielt eine wichtige Rolle – hier kommt meist die Düsseldorfer Tabelle zur Anwendung. Die Eltern bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam verantwortlich und müssen sich über das Sorgerecht einigen.

Scheidungstermin und "Wirksamkeit" der Scheidung

Im Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Das Gericht fragt, ob das Scheitern der Ehe anerkannt wird. Wenn beide anwaltlich vertreten sind, kann auf das Rechtsmittel verzichtet werden – dann ist die Scheidung sofort wirksam. Ansonsten tritt die Rechtskraft der Scheidung nach einem Monat ein. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung endet die eheliche Lebensgemeinschaft offiziell.

Unterschied: einvernehmliche und streitigen Scheidung.

Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die wichtigsten Punkte – wie Unterhalt, Umgangsrecht und Vermögen – einig. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Bei der streitigen Scheidung hingegen gibt es offene Konflikte, etwa zur Aufteilung von Eigentum oder zur finanziellen Unterstützung eines geschiedenen Ehepartners. In solchen Fällen kann sich das Verfahren deutlich verlängern, vor allem bei langer Dauer der Ehe.