
Kindschaftsrecht & Umgang
BERATUNGSFELD
Kindschaftsrecht
Kinder sind bei einer Trennung oder Scheidung meist Leidtragende. Eine sensible Vorgehensweise ist wichtig. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl.

Rechtsanwältin
Jonida Grozdanov
Ihre Rechtsanwältin für Kinder in Bad Hersfeld.
Die Vereinbarungen über Kinder im Trennungsfall sind lebensbestimmend – für Kinder und Eltern gleichermaßen. Ohne klare Kenntnis der Rechtslage ist es selten möglich, eine vorteilhafte Vereinbarung zu treffen.
Kinder in der Trennung
Wir schützen die Interessen Ihrer Kinder im Scheidungs- oder Trennungfall.
Umgang
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil – zeitgleich bedeutet das, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist.
Neben den Eltern können Großeltern, Geschwister des Kindes sowie enge Bezugspersonen umgangsberechtigt sein. Auf Antrag kann das Familiengericht Umfang und Art und Weise der Ausübung regeln. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen.
Gespräch
Sprechen Sie vor iIhrer Scheidung mit unseren spezialisierten Scheidungsanwälten. Wir erörtern ihre individuelle Situation im vertraulichen Gespräch. Bei Bedarf reichen wir für Sie den Scheidungsantrag ein und setzen Ihre Rechte effektiv durch.
Vorbereitung
Wir erörtern mit Ihnen alle wesentlichen Informationen um ihren Fall, sammeln die relevanten Unterlagen und bereiten einen Scheidungsantrag für Sie vor. Diesen erhalten Sie vorab zur Freigabe. Sie entscheiden, wann es losgeht.
Scheidung
Wir führen Sie durch das Gerichtsverfahren, erläutern und übersetzen die Gerichtssprache und sind im gesamten Verlauf der Scheidung für Sie da. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss und für Sie ein geordnetes Leben.
Kindesunterhalt
Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Trennung wird oft die Forderung nach Unterhalt verbunden.
Unterhaltshöhe:
- Abzugsfähig können u.a. sein:
- berufsbedingte Kosten
- Kosten für Lebensversicherungen
- Kosten für Darlehen
Berechnet wird der Unterhalt mittels der sog. "Düsseldorfer Tabelle", die wir Ihnen gerne erläutern
Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichten Elternteils berechnen
Gesteigert unterhaltsberechtigt sind:
- Minderjährige unverheiratete Kinder
- Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden
Unterhaltverpflichtet sind:
Beide Elternteile entweder durch Leistung von Barunterhalt oder Naturalunterhalt
Allerdings muss der Selbstbehalt des Elternteils gesichert sein. Gegenüber gesteigert unterhaltsberechtigten Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes ab. Für die genaue Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung. Wer Unterhalt zahlt, muss dennoch genug zum Leben behalten. Der sog. "Selbstbehalt" stellt sicher, dass der zahlungspflichtige Elternteil nicht unter das Existenzminimum rutscht. Die aktuellen Selbstbehalte sind gesetzlich festgelegt. Neben dem Selbstbehalt gibt es auch Freibeträge, zum Beispiel für weitere unterhaltsberechtigte Personen oder berufsbedingte Aufwendungen. Diese können die Unterhaltspflicht erheblich beeinflussen.
Muss ich Kindesunterhalt für "Sonderwünsche" zahlen?
Kindesunterhalt soll alle grundlegenden Bedürfnisse des Kindes abdecken: Ernährung, Kleidung, Schulbedarf, Freizeit, medizinische Versorgung und mehr. Nicht umfasst sind Luxuswünsche – der Unterhalt dient ausschließlich der angemessenen Versorgung und Entwicklung des Kindes.
Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?
Kindesunterhalt kann nicht direkt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei nicht kindergeldberechtigten Kindern – kann aber ein Abzug als Unterhaltsleistung in Betracht kommen.
Brauche ich einen Anwalt oder hilft mir das Jugendamt?
Das Jugendamt kann bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt unterstützen, etwa durch Beratung oder Beurkundung. Aber: Es vertritt nicht Ihre individuellen Interessen, sondern die des Kindes. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein oder selbst vertreten werden wollen, ist eine anwaltliche Beratung oft sinnvoll.
