
Architektenrecht
IMMOBILIENRECHT
Ihre Anwältin im Architektenrecht

Rechtsanwältin Claudia Ehlers
Rechtliche Begleitung für Ihr Bauprojekt
Für rechtliche Fragen im Architektenrecht ist Rechtsanwältin Claudia Ehlers ist Ihre erfahrene Ansprechpartnerin.
Bei Planungsfehlern, Haftungsfragen, Honorarstreitigkeiten oder Vertragsprüfung berät und vertritt sie Architekten, Bauherren und Projektentwickler praxisorientiert. Gerade bei komplexen Bauvorhaben ist es entscheidend, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und abzusichern. Claudia Ehlers begleitet Sie dabei zuverlässig von der ersten Planung bis zur Abnahme.
Durch ihre langjährige Erfahrung im Bau- und Architektenrecht kennt sie die typischen Fallstricke bei Bauprojekten und sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – außergerichtlich und vor Gericht.
Architektenvertrag
Architektenhonorar ohne Vertrag? So sichern Sie Ihre Ansprüche.
1. Vorsicht bei ersten Leistungen ohne Vertrag
Architekten bringen oft schon in der frühen Planungsphase Leistungen ein – in der Hoffnung, später den Auftrag zu bekommen. Dazu gehören z. B. Entwurfsskizzen oder grobe Kostenschätzungen. Solche Vorleistungen werden häufig als "Akquise" verstanden. Ohne eine klare Vereinbarung entstehen daraus jedoch keine Zahlungsansprüche – auch dann nicht, wenn der Bauherr die Leistungen nutzt.
2. Mündliche Zusage reicht nicht immer
Auch wenn ein Architektenvertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann, müssen sich beide Seiten über wichtige Punkte einig sein: Was soll gemacht werden – und dass dafür auch gezahlt wird. Fehlt diese Einigung, liegt keine beauftragte Leistung vor, sondern eine freiwillige Vorarbeit. Ein Honorar ist dann in der Regel nicht durchsetzbar.
3. Wenn der Auftrag doch nicht kommt
Oft entsteht Streit, wenn ein Bauherr später jemand anderen beauftragt oder das Projekt gar nicht realisiert. Der Architekt fordert dann Vergütung für seine erbrachten Leistungen. Kann er aber nicht beweisen, dass diese ausdrücklich beauftragt wurden, bleibt er meist auf seinen Kosten sitzen. Denn vor Gericht trägt der Architekt die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags.
4. Was die Gerichte sagen
Die Gerichte sehen es als üblich an, dass Architekten im Rahmen der Auftragsakquise kostenlos arbeiten – selbst bei umfangreichen Leistungen wie einer Genehmigungsplanung. Auch höhere Leistungsphasen können also noch als reine Vorarbeit gelten, wenn kein Vertrag geschlossen wurde. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 5 U 32/17), das diese Praxis bestätigt hat.
5. Frühzeitig absichern – mit rechtlicher Unterstützung
Rechtsanwältin Claudia Ehlers von ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld unterstützt Architekten und Bauherren dabei, Missverständnisse zu vermeiden und sich rechtlich abzusichern. Damit es am Ende nicht zu teuren Streitigkeiten über unbezahlte Leistungen oder unklare Vereinbarungen kommt, ist eine frühzeitige Beratung entscheidend.
6. Hoffnung ist eine schlechte Strategie
Am Ende zählen die Details und die richtige Argumentation, egal ob Sie als Architekt zu Unrecht leer ausgehen oder als Bauherr überraschend zur Kasse gebeten werden sollen. Vertrauen Sie aber nicht darauf, dass Ihre persönliche Sichtweise hinterher bestand hat - sicher ist sicher.
Sie haben eine Frage zum Architektenvertrag oder Streit um Ihr Honorar? Kontaktieren Sie ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld – wir setzen uns für Ihr Recht ein.