Anwalt für Pfarrer der EKKW

Ihr Anwalt im Recht der EKKW.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) regelt ihre rechtlichen Angelegenheiten über die zentrale Kirchenverwaltung in Kassel. Pfarrerinnen, Pfarrer und weitere kirchliche Mitarbeitende unterliegen dabei eigenen kirchlichen Vorschriften und Verfahrenswegen. ALBRECHT Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen in kirchlichen Verwaltungsverfahren geltend zu machen und vertritt Sie außerdem vor dem Landeskirchengericht der EKKW.

Widerspruchsverfahren vor dem Landeskirchenamt in Kassel

Bevor eine Klage vor dem Landeskirchengericht erhoben werden kann, muss zunächst das Vorverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren dient dazu, Konflikte möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu klären.


Anwaltliche Vertretung

Die anwaltliche Begleitung ist in dieser Phase besonders wichtig. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Kirchenrecht, wie die Anwälte von ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld, prüft die Erfolgsaussichten, formuliert den Widerspruch rechtssicher und sorgt dafür, dass alle Fristen und Formvorschriften korrekt eingehalten werden. So wird die Grundlage für eine spätere Klage optimal vorbereitet.

Vorverfahren & Widerspruch

Bevor eine Klage vor dem Landeskirchengericht erhoben werden kann, schreibt das Vorverfahren nach § 18 VwGG.EKD i.V.m. § 8 KiVwGG vor, dass zunächst alle vorgesehenen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen.

1. Einlegung eines Widerspruchs

Das Vorverfahren beginnt mit der Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Entscheidung. Zuständig ist in der Regel das Landeskirchenamt, bei Maßnahmen des Bischofs, des Vizepräsidenten oder des Landeskirchenamtes entscheidet der Rat der Landeskirche. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

2. Widerspruchsbescheid

Reicht der Widerspruch nicht aus oder wird er abgelehnt, ergeht ein Widerspruchsbescheid, der die Grundlage für die anschließende Klage vor dem Landeskirchengericht bildet. In manchen Fällen kann das Vorverfahren auch auf andere kirchliche oder staatliche Stellen übertragen werden, etwa bei Beihilfefragen gemäß der Kirchlichen Beihilfenverordnung (KiBVO).

Klageverfahren vor dem Landeskirchengericht der EKKW

Das Landeskirchenamt in Kassel das zuständige Gericht für kirchliche Streitigkeiten im ersten Rechtszug. Hier vertreten wir unsere Mandanten bei kirchen- oder dienstrechtlichen Verfahren und stellen sicher, dass alle Rechte gemäß den kirchlichen Vorschriften gewahrt werden.


Anwaltliche Vertretung

Im Klageverfahren vor dem Landeskirchengericht in Kassel entscheidet sich, ob die Rechte von Pfarrerinnen, Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitenden durchgesetzt werden können. Eine sorgfältige Vorbereitung der Klage, die Einhaltung aller Fristen und eine überzeugende Darstellung des Sachverhalts sind entscheidend für den Erfolg. ALBRECHT Rechtsanwälte aus Bad Hersfeld unterstützen Sie dabei mit fachkundiger Beratung und vertretender Begleitung durch alle Verfahrensschritte.

Klageverfahren

Das Verfahren vor dem Landeskirchengericht beginnt in der Regel mit der Klage innerhalb eines Monats, nachdem ein Widerspruchsbescheid aus dem Vorverfahren vorliegt (§ 22 VwGG.EKD). Ist kein Vorverfahren nötig, läuft die Frist ab Zustellung der angefochtenen Entscheidung. Ein erfahrener Anwalt prüft, gegen welche kirchliche Stelle die Klage zu richten ist (§ 22a VwGG.EKD) und formuliert die Klage schriftlich mit allen relevanten Unterlagen (§ 23 VwGG.EKD).

1. Klageerhebung

Das Verfahren beginnt mit der schriftlichen Klage, nachdem ein Widerspruch im Vorverfahren eingelegt wurde. Das Landeskirchengericht kann entweder schriftlich oder in mündlicher Verhandlung entscheiden, Beweise erheben und Zeugen oder Sachverständige anhören. Unsere Anwälte vertreten Sie umfassend, bereiten Schriftsätze vor und unterstützen Sie bei der Beweiserhebung, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen.

2. Entscheidung und Wirkung

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung fällt das Landeskirchengericht in Kassel sein Urteil. Die Entscheidung basiert auf sorgfältiger Prüfung aller vorgelegten Beweise und Fakten, wobei jede Ermessensentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird. Das Urteil wird zeitnah verkündet oder zugestellt und schriftlich dokumentiert, sodass die Beteiligten jederzeit Klarheit über die Entscheidung haben. Rechtskräftige Urteile sind verbindlich und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für die weitere dienstrechtliche Praxis. Eine kompetente anwaltliche Begleitung, wie durch ALBRECHT Rechtsanwälte aus Bad Hersfeld, stellt sicher, dass Ihre Interessen von Anfang bis Ende optimal vertreten werden.

Vertretung von Pfarrerinnen und Pfarrern in Personalsachen

Wir begleiten Sie bei dienstrechtlichen Konflikten, Beurteilungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren innerhalb der EKKW. Unser Ziel ist der wirksame Schutz Ihrer Rechte als Pfarrperson oder Mitarbeiter der EKKW durch spezialisierte anwaltliche Vertretung in allen personalrechtlichen Verfahren.

Dienstunfähigkeit

Bei drohender oder festgestellter Dienstunfähigkeit sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Kirchenverwaltung auch unter Umgehung des Dienstwegs, insbesondere bei schwierigen Dekanen oder Pröpsten. Auch erläutern wir Ihnen die relevanten Verfahrensschritte und unterstützen Sie dabei, medizinische und dienstrechtliche Aspekte zu überblicken. Dabei achten wir auf eine menschlich zugewandte Lösung. 

Versetzung in den Ruhestand

Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Verfahren und möglichen Konsequenzen. Gemeinsam prüfen wir Unterlagen, bereiten Stellungnahmen vor und achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So erhalten Sie Sicherheit in einer oft sensiblen Phase Ihres Berufslebens.

Wartestand

Der Wartestand ist in der Regel ein unverhohlener Angriff der Kirchenverwaltung gegen Ihren beruflichen Stand. Die Ankündigung der Versetzung in den Wartstand sendet die Message: "Wir wollen Sie nicht mehr beschäftigen, können Sie aber bedauerlicherweise nicht feuern." Wenn Sie sich hiergegen nicht zur Wehr setzen, erhalten Sie als Pfarrerin oder Pfarrer "i.W." einen Malus, den Sie in der Regel nicht mehr los werden. Man beäugt sie und fragt sich, "ob da nicht doch was vorgefallen sei".