Anwalt für Pfarrer der EKHN
Ihr Anwalt im Recht der EKHN.
Die Gliedkirche Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) organisiert ihre rechtlichen Angelegenheiten zentral über die Kirchenverwaltung in Darmstadt. Für Pfarrerinnen und Pfarrer und andere kirchliche Bedienstete und Mitarbeiter gelten dabei eigene kirchliche Regelungen und Verfahren. ALBRECHT Rechtsanwälte berät und vertritt Sie in kirchlichen Verwaltungsverfahren und vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG).
Vertretung von Pfarrerinnen und Pfarrern in Personalsachen
Wir begleiten Sie bei dienstrechtlichen Konflikten, Beurteilungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren innerhalb der EKHN. Unser Ziel ist der wirksame Schutz Ihrer Rechte als Pfarrperson oder Mitarbeiter der EKHN durch spezialisierte anwaltliche Vertretung in allen personalrechtlichen Verfahren.
Dienstunfähigkeit
Bei drohender oder festgestellter Dienstunfähigkeit sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Kirchenverwaltung auch unter Umgehung des Dienstwegs, insbesondere bei schwierigen Dekanen oder Pröpsten. Auch erläutern wir Ihnen die relevanten Verfahrensschritte und unterstützen Sie dabei, medizinische und dienstrechtliche Aspekte zu überblicken. Dabei achten wir auf eine menschlich zugewandte Lösung.
Versetzung in den Ruhestand
Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Verfahren und möglichen Konsequenzen. Gemeinsam prüfen wir Unterlagen, bereiten Stellungnahmen vor und achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So erhalten Sie Sicherheit in einer oft sensiblen Phase Ihres Berufslebens.
Wartestand
Der Wartestand ist in der Regel ein unverhohlener Angriff der Kirchenverwaltung gegen Ihren beruflichen Stand. Die Ankündigung der Versetzung in den Wartstand sendet die Message: "Wir wollen Sie nicht mehr beschäftigen, können Sie aber bedauerlicherweise nicht feuern." Wenn Sie sich hiergegen nicht zur Wehr setzen, erhalten Sie als Pfarrerin oder Pfarrer "i.W." einen Malus, den Sie in der Regel nicht mehr los werden. Man beäugt sie und fragt sich, "ob da nicht doch was vorgefallen sei".
Verfahren vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG)
Die Gerichtsverfahren vor dem KVVG sind vergleichsweise selten. Dabei ist das Gericht die zuständige Stelle für die Klärung der rechtlichen Meinungsverschiedenheiten. Wir helfen Ihnen durch die Stromschnellen.
Die Normenkontrolle vor dem KVVG
Nicht jede kirchliche Regelung hält einer Überprüfung am Maßstab der Kirchenordnung stand. Gemäß § 2 Nr. 1 KVVG entscheidet das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) über die Rechtsgültigkeit von Kirchengesetzen, Verordnungen und rechtsetzenden Synodalbeschlüssen.
Das KVVG hat seine Entscheidung nur auf Rechtsnormen und nicht auf Schrift und Bekenntnis zu stützen. Eine fundierte juristische Argumentation ist daher unerlässlich. ALBRECHT unterstützt insbesondere Gruppen von mindestens zehn Kirchensynodalen oder kirchliche Organe dabei, ihr Antragsrecht nach § 6 KVVG effektiv auszuüben. Unsere Kanzlei analysiert die Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags, fertigt die notwendigen Schriftsätze und vertritt Ihre Interessen in der (nicht öffentlichen) mündlichen Verhandlung vor der Kammer in Darmstadt
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