
Medizinrecht
BERATUNGSFELD
Ihr Anwalt im Medizinrecht
Medizinrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das Patienten, Ärzte und medizinische Einrichtungen vor große Herausforderungen stellen kann. Bei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld finden Sie Rat und starke Vertretung in allen Fragen rund um Arzthaftung, Behandlungsfehler und Patientenrechte.

Rechtsanwältin
Julia Kilic
Ihre Rechtsanwältin im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Bad Hersfeld.
Die Folgen von Behandlungsfehlern können lebenslang wirken. In diesen Streitfällen im Medizinrecht brauchen Sie eine erfahrene Anwältin an Ihrer Seite. ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld berät und vertritt Sie bei Arzthaftung, Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Rechtsanwältin Julia Kilic berät im Schwerpunkt auf Ärztepfusch, OP-Fehler und Arztfehler. Sie berät Sie umfassend zu Gerichtsurteilen, Verjährung, Schmerzensgeldtabelle und rechtlichen Schritten.
Behandlungsfehler & Arzthaftung
Behandlungsfehler können Entschädigungsansprüche auslösen.
Kommt es im medizinischen Bereich zu Fehlern kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Patienten haben. Wenn anerkannte Behandlungsstandards durch Ärzte, Pflegepersonal oder andere Beteiligte missachtet werden, kann ein Behandlungsfehler vorliegen, der Entschädigungsansprüche begründen kann.
Voraussetzung dafür ist, dass sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Gesundheitsschaden kausal nachweisen lässt. Geschädigten Patienten stehen dann unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu – außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzbar. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Wird ein Anspruch erfolgreich geltend gemacht, übernimmt die Gegenseite sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht.
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Welche Schadensersatzansprüche habe ich?
Im Medizinrecht wird zwischen materiellem und immateriellem Schadensersatz unterschieden.
Materielle Schadensersatzansprüche betreffen konkret bezifferbare finanzielle Schäden, etwa Verdienstausfälle, Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeleistungen. Immaterieller Schadensersatz hingegen – besser bekannt als Schmerzensgeld – kompensiert körperliche und seelische Leiden, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind. Rechtsanwältin Julia Kilic berät Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und setzt diese mit Nachdruck durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Vertrauen Sie auf ihre Erfahrung im Arzthaftungsrecht und im Umgang mit Krankenhäusern, Haftpflichtversicherern und medizinischen Gutachtern.
Typische materielle Schadenspositionen im Medizinrecht:
- Behandlungskosten (z. B. ärztliche Nachbehandlungen, Medikamente, Reha)
- Fahrtkosten und Umbaukosten (z. B. behindertengerechter Wohnungsumbau, Transport zur Behandlung)
- Haushaltsführungsschaden (wenn Betroffene ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können)
- vermehrte Bedürfnisse (z. B. Pflegehilfsmittel, Assistenzleistungen)
- Verdienstausfall (für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit)
- Erwerbsschaden (dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit)
- Rentenausfallschaden (Einbußen bei der Altersvorsorge)
- Steuerschaden (z. B. durch ungünstigere Steuerklasse infolge der Erwerbsunfähigkeit)
- Beerdigungskosten (im Todesfall)
- Rechtsanwaltskosten (werden bei erfolgreicher Durchsetzung vom Schädiger übernommen)