
Erbrecht
BERATUNGSFELD
Ihr Anwalt im Erbrecht
Ihr Anwalt in erbrechtlichen Fragen in Bad Hersfeld. ALBRECHT Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu Testament, Erbfolge und Nachlassregelung.

Rechtsanwältin
Vivian Vogt
Ihre Rechtsanwältin im Erbrecht in Bad Hersfeld.
Rechtsanwältin Vivian Vogt ist Ihre spezialisierte Ansprechpartnerin für Erbrecht bei ALBRECHT Rechtsanwälte in Bad Hersfeld. Mit fundierter Fachkenntnis und viel Einfühlungsvermögen begleitet sie Sie bei allen erbrechtlichen Fragestellungen – von der Testamentserstellung über die Erbfolge bis hin zur Vertretung bei Erbstreitigkeiten.
Rechtsanwältin Vogt steht Ihnen mit persönlicher Beratung und fachlicher Klarheit zur Seite – auch in komplexen und emotional belastenden Erbsituationen.
Ihr Erbfall
Todesfälle können aus der Bahn werfen. Überlassen Sie die Rechtsfragen uns – wir helfen Ihnen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge
- Unterstützung bei Pflichtteilsansprüchen
- Regelung von Nachlässen und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Begleitung im Erbscheinverfahren
- Vertretung bei Erbstreitigkeiten vor Gericht
- Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
- Testamentsvollstreckung und Nachlassplanung
Wichtige Schritte nach einem Todesfall
Todesfälle in der Familie sind schwer und können aufwändig sein. Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt, auch außerhalb von juristischen Verfahren.
1. Arzt verständigen
Bei einem Todesfall muss ein Arzt den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. In Pflegeheimen oder Krankenhäusern übernimmt dies die Einrichtung; bei einem Todesfall zu Hause müssen Angehörige den Hausarzt oder Notdienst rufen.
2. Unterlagen sammeln
Unmittelbar nach dem Tod sollten alle relevanten Dokumente (z. B. Testament, Ausweis, Versicherungspolicen) zusammengestellt werden. Diese werden zu verschiedenen Zeitpunkten dringend benötigt.
3. Bestatter kontaktieren
Angehörige müssen zeitnah ein Bestattungsunternehmen wählen, um die Beisetzung zu organisieren. Die sogenannte Bestattungspflicht gilt unabhängig davon, ob man erbberechtigt ist.
4. Versicherungen, Arbeitgeber und Angehörige informieren
Versicherungen müssen zügig informiert werden, da viele kurze Fristen haben – besonders bei Lebens- oder Unfallversicherungen. Auch der Arbeitgeber des Verstorbenen und der eigene Arbeitgeber sollten benachrichtigt werden.
5. Wohnung oder Zimmer ausräumen
Die Wohnstätte oder ggf. das Pflegeheimzimmer muss zeitnah geräumt werden, meist innerhalb weniger Tage nach dem Tod. Die Frist ergibt sich aus dem Heimvertrag und kann mit der Heimleitung besprochen werden.
6. Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dafür benötigt man u. a. Personalausweis, Totenschein, Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde.
7. Nachlass regeln
Ein gefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden – Zurückhalten ist strafbar. Erben benötigen einen Erbschein und müssen das Finanzamt über den Erbfall informieren.
8. Laufende Verträge kündigen
Angehörige sollten laufende Verträge (z. B. Miete, Telefon, Abos) prüfen und kündigen oder ummelden. Nicht alle Verträge enden automatisch mit dem Tod.
9. Hinterbliebenenrente beantragen
Witwen, Witwer und Waisen haben unter Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Diese muss aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Häufige Fragen beim Erbfall
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Wer erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und ggf. nach dem Ehe- oder Lebenspartnerstatus.
Was ist ein Pflichtteil und wer kann ihn verlangen?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für bestimmte nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehepartner). Er kann auch dann verlangt werden, wenn man im Testament nicht bedacht wurde.
Wie kann ich ein Testament rechtssicher verfassen?
Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben, unterschrieben und datiert sein. Für komplexere Fälle empfiehlt sich eine Beratung durch eine Anwältin wie Frau Vogt oder ein notarielles Testament.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Testament nicht einverstanden bin?
Es besteht die Möglichkeit, ein Testament anzufechten, z. B. bei Zweifeln an der Testierfähigkeit oder bei Einflussnahme Dritter. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil geltend zu machen?
Die Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung,