
Arbeitsrecht
Ihr Anwalt im Arbeitsrecht
Im Job ist man seinem Arbeitgeber teilweise hilflos ausgesetzt. Absprachen werden nicht eingehalten, Unhöflichkeit und Mobbing frustrieren einen, man kommt nicht weiter. Wir sind hier für Sie. Wir kennen das Recht besser als Ihr Arbeitgeber. Lehnen Sie sich zurück und lassen uns übernehmen.
Arbeitsrechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Sie haben eine Kündigung erhalten? Die 3‑Wochen‑Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist die Kündigung in der Regel wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Handeln Sie deshalb schnell und lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen.
Ihre Vorteile:
- Abfindungschancen durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Kostenlose Erstprüfung Ihrer Kündigung und Erfolgsaussichten
- Schnelle Ersteinschätzung per Telefon, E‑Mail oder Upload
- Prüfung von Fristen, Formfehlern und Sonderkündigungsschutz
Wir begleiten Sie vom ersten Schock bis zur einvernehmlichen Lösung oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber benötigen Sie verlässliche und praxistaugliche Lösungen im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie im Rahmen eines Dauermandats bei allen wiederkehrenden Fragen – von der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge bis zur Trennung von Mitarbeitern.
Ihr Mehrwert:
- Rechtssicherheit bei Kündigungen, Abmahnungen und Befristungen
- Strategische Beratung zu Restrukturierungen und Personalplanung
- Schnelle, direkte Erreichbarkeit und feste Ansprechpartner
- Transparente Konditionen im laufenden Beratungsmandat
So minimieren Sie arbeitsrechtliche Risiken, vermeiden Prozesse und schaffen klare Strukturen in Ihrem Unternehmen.

FAQ zu Kosten
Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Wir klären Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten auf und prüfen, ob sich der Prozess wirtschaftlich für Sie lohnt.
Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten?
Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die gesetzlichen Gebühren eines Kündigungsschutzverfahrens, sofern der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist und keine Wartezeiten entgegenstehen. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und informieren Sie, welche Kosten übernommen werden.
Was kann ich tun, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten.
- Sie können die Kosten selbst tragen.
- Je nach Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Außerdem prüfen wir mit Ihnen, ob sich eine Klage aufgrund realistischer Abfindungschancen wirtschaftlich rechnet. In vielen Fällen lassen sich außergerichtliche Lösungen finden, die das Kostenrisiko begrenzen.
Muss ich Gerichtskosten vorstrecken?
In arbeitsgerichtlichen Verfahren werden Gerichtskosten in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens fällig. Häufig enden Kündigungsschutzverfahren durch Vergleich, wodurch die Gerichtskosten reduziert werden können. Wir erläutern Ihnen im Vorfeld, welche Zahlungen wann auf Sie zukommen können. In der Regel bitten wir Sie um einen Kostenvorschuss.
BEM-Gespräch: Ablauf, Rechte & Empfehlungen
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement bietet Chancen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz, wirft bei Betroffenen jedoch häufig rechtliche und praktische Fragen auf. Wir erläutern Ihnen den Ablauf während einer Arbeitsunfähigkeit, mögliche Fallstricke sowie Empfehlungen für das richtige Verhalten im BEM-Gespräch.
BEM-Gespräch während Krankheit: Ablauf & Rechte
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Ihre Gesundheit schützen und Ihre Rückkehr in den Beruf erleichtern. Es ist konstruiert als Unterstützungsangebot des Arbeitgebers, dient aber oft genug der Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung.
Ein BEM-Gespräch darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung stattfinden und Sie können es jederzeit beenden oder ablehnen.
- Voraussetzung: Mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten.
- Einladung: Schriftliche Information über Zweck, Freiwilligkeit und v.a. Datenschutz.
- Teilnehmende: In der Regel Arbeitgebervertretung, ggf. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt – nur mit Ihrer Zustimmung.
- Ziel: Belastungen erkennen, Maßnahmen planen (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitszeitmodelle, stufenweise Wiedereingliederung).
- Rechte: Freiwillige Teilnahme, Recht auf Begleitperson, Schutz Ihrer Gesundheitsdaten, keine Offenlegung von Diagnosen erforderlich.
Wichtig: Aus der Ablehnung eines BEM dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Sammeln Sie alle Unterlagen und schreiben Ihre Ihre Antworten schriftlich nieder.

BEM-Gespräch: Nachteile für Arbeitnehmer. Worauf muss man achten?
Ein BEM kann sehr hilfreich sein, birgt aber auch Risiken, wenn Informationen unbedacht preisgegeben werden oder Vereinbarungen nicht sorgfältig geprüft werden. Achten Sie darauf, sich gut mit uns vorzubereiten, damit das Gespräch nicht gegen Sie verwendet wird.
- Keine Diagnosepflicht: Sie müssen keine medizinischen Details oder Diagnosen offenlegen.
- Dokumentation prüfen: Protokolle und Vereinbarungen sollten Sie vor der Unterschrift in Ruhe lesen und ggf. mitnehmen.
- Freiwillige Angaben: Sprechen Sie nur über gesundheitliche Einschränkungen, die für die Tätigkeit wirklich relevant sind.
- Druck vermeiden: Lassen Sie sich nicht zu Kündigungsverzicht, Aufhebungsvertrag oder Abfindungsangeboten im BEM drängen.
- Unterstützung nutzen: Ziehen Sie Betriebsrat, Rechtsberatung oder eine Vertrauensperson hinzu, wenn Sie sich unsicher fühlen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass das BEM eher zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt wird, sollten Sie dies offen ansprechen und sich rechtlich beraten lassen.
BEM-Gespräch: Was muss ich sagen? Empfehlungen zum Antwortverhalten
Im BEM-Gespräch entscheiden Sie selbst, welche Informationen Sie teilen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, ohne Ihre Privatsphäre unnötig preiszugeben. Bereiten Sie sich vor, indem Sie Ihre Belastungen und mögliche Entlastungen konkret benennen.
- Fokus auf Arbeitsfähigkeit: Beschreiben Sie, was Ihnen im Arbeitsalltag schwerfällt (z.B. langes Stehen, Schichtarbeit, hohe Bildschirmzeit).
- Lösungsorientiert sprechen: Formulieren Sie konkrete Wünsche, etwa technische Hilfsmittel, andere Aufgabenverteilung oder flexible Arbeitszeiten.
- Grenzen setzen: Bei zu persönlichen Fragen können Sie freundlich, aber bestimmt sagen, dass Sie dazu keine Angaben machen möchten.
- Nachfragen stellen: Bitten Sie um Erläuterung, wie vorgeschlagene Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden.
- Keine spontanen Zusagen: Vereinbarungen, die weitreichende Folgen haben, sollten Sie nie spontan unterschreiben. Nehmen Sie sich Bedenkzeit.
Ein ruhiges, sachliches Auftreten und eine klare Vorstellung Ihrer Bedürfnisse helfen, das BEM-Gespräch zu einem fairen und konstruktiven Prozess zu machen.
Direktkontakt zur Kanzlei
Sie möchten Ihr Anliegen direkt mit einem Anwalt von ALBRECHT besprechen? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine kurze Nachricht. In dringenden Kündigungsfällen versuchen wir, noch am selben Tag einen Rückruf zu ermöglichen.
Telefon: 06621 - 911 20 50
E‑Mail: info@kanzlei-hersfeld.de
Erreichbarkeit: 24 Stunden per E-Mail/Termine nach Vereinbarung
Gerne vereinbaren wir auch kurzfristige Telefon‑ oder Videotermine, damit Sie schnell Klarheit über Ihre rechtliche Situation erhalten.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
