Arbeitsrecht

Ihr Anwalt im Arbeitsrecht

Im Job ist man seinem Arbeitgeber teilweise hilflos ausgesetzt. Absprachen werden nicht eingehalten, Unhöflichkeit und Mobbing frustrieren einen, man kommt nicht weiter. Wir sind hier für Sie. Wir kennen das Recht besser als Ihr Arbeitgeber. Lehnen Sie sich zurück und lassen uns übernehmen.

Arbeitsrechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Sie haben eine Kündigung erhalten? Die 3‑Wochen‑Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist die Kündigung in der Regel wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Handeln Sie deshalb schnell und lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen.

Ihre Vorteile:

  • Abfindungschancen durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Kostenlose Erstprüfung Ihrer Kündigung und Erfolgsaussichten
  • Schnelle Ersteinschätzung per Telefon, E‑Mail oder Upload
  • Prüfung von Fristen, Formfehlern und Sonderkündigungsschutz

Wir begleiten Sie vom ersten Schock bis zur einvernehmlichen Lösung oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber benötigen Sie verlässliche und praxistaugliche Lösungen im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie im Rahmen eines Dauermandats bei allen wiederkehrenden Fragen – von der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge bis zur Trennung von Mitarbeitern.

Ihr Mehrwert:

  • Rechtssicherheit bei Kündigungen, Abmahnungen und Befristungen
  • Strategische Beratung zu Restrukturierungen und Personalplanung
  • Schnelle, direkte Erreichbarkeit und feste Ansprechpartner
  • Transparente Konditionen im laufenden Beratungsmandat

So minimieren Sie arbeitsrechtliche Risiken, vermeiden Prozesse und schaffen klare Strukturen in Ihrem Unternehmen.

Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Wir klären Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten auf und prüfen, ob sich der Prozess wirtschaftlich für Sie lohnt.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten?

Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens, sofern der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist und keine Wartezeiten entgegenstehen. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und informieren Sie, welche Kosten übernommen werden.

Was kann ich tun, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten: Je nach Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Außerdem prüfen wir mit Ihnen, ob sich eine Klage aufgrund realistischer Abfindungschancen wirtschaftlich rechnet. In vielen Fällen lassen sich außergerichtliche Lösungen finden, die das Kostenrisiko begrenzen.

Muss ich Gerichtskosten vorstrecken?

In arbeitsgerichtlichen Verfahren werden Gerichtskosten in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens fällig. Häufig enden Kündigungsschutzverfahren durch Vergleich, wodurch die Gerichtskosten reduziert werden können. Wir erläutern Ihnen im Vorfeld, welche Zahlungen wann auf Sie zukommen können. In der Regel bitten wir Sie um einen Kostenvorschuss.

Direktkontakt zur Kanzlei

Sie möchten Ihr Anliegen direkt mit einem Anwalt  von ALBRECHT besprechen? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine kurze Nachricht. In dringenden Kündigungsfällen versuchen wir, noch am selben Tag einen Rückruf zu ermöglichen.

Telefon: 06621 - 911 20 50
E‑Mail: info@kanzlei-hersfeld.de
Erreichbarkeit: 24 Stunden per E-Mail/Termine nach Vereinbarung

Gerne vereinbaren wir auch kurzfristige Telefon‑ oder Videotermine, damit Sie schnell Klarheit über Ihre rechtliche Situation erhalten.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.