Verkehrsrecht.
RECHTSGEBIET
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht.
Der Autounfall ist der Klassiker im Verkehrsrecht. Gerade wenn er unverschuldet passiert, sind Personenschäden oder hohe Sachschäden keine Seltenheit. Hier ist es sinnvoll, den besten Anwalt zu mandatieren, da die gegnerische Versicherung nicht unbedingt in Ihrem Sinne als Geschädigter handeln muss.

Rechtsanwältin
Michelle Hoyer
Ihre Rechtsanwältin im Verkehrsrecht in Bad Hersfeld.
Rechtsanwältin Hoyer setzt Ihre Regulierung nach einem Verkehrsunfall für die rasche Wiederherstellung Ihrer Mobilität um. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen die berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zügig durch.
Wir erörtern in einem kurzen kostenfreien Anruf, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt!
Autounfall: Rechtsanwalt aus Bad Hersfeld.
Wenn es knallt, brauchen Sie professionelle Hilfe. Rufen Sie Rechtsanwältin Michelle Hoyer für einen kostenfreien Erstkontakt an und erhalten direkt Auskunft, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Was tun nach Autounfall?
✔ Schritt 1 – Kostenfreies Erstgespräch
- Unfallschilderung per Telefon oder E-Mail.
✔ Schritt 2 – Komplette Übernahme
- Gutachten, Schriftverkehr, Gerichtsprozess
✔ Schritt 3 – Auszahlung
- Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld auf Ihr Konto.
Welche Ansprüche habe ich nach einem Autounfall?
Erhalten Sie einen konkreten Fahrplan für Ihre individuelle Situation. Welche Schritte sollen Sie nun unternehmen und welche Fehler können Sie machen? Rufen Sie an unter 06621 911 20 50. Gerne vertritt Sie die Kanzlei Albrecht deutschlandweit.
Ersatz der Reparaturkosten
Als Geschädigter können Sie vom vom Unfallverursacher Ersatz der Reparaturkosten verlangen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, den Schaden tatsächlich zu reparieren. Die fiktiven Kosten des Schadens können allerdings unter den tatsächlichen Reparaturkosten liegen.
Wiederbeschaffungswert
Wenn Ihr Fahrzeug schwer beschädigt wurde oder eine Reparatur sinnlos oder unmöglich ist, können Sie statt des Ersatzes der Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Kfz verlangen. Den Restwert Ihres Unfallwagens müssen Sie sich anrechnen lassen.
Wertminderung
Durch den Unfall erleidet Ihr Fahrzeug in aller Regel eine Wertminderung. Diese finanzielle Einbuße (sog. merkantiler Minderwert) können Sie gegenüber dem Verursacher beanspruchen.
Gutachterkosten
Für Laien ist die Bestimmung der Höhe des Schadens meist nicht möglich. Die Kosten des Gutachters sind daher vom Verursacher zu ersetzen, es sei denn, der Autounfall hat nur zu einem Bagatellschaden geführt. Lassen Sie vorab klären, ob die Gutachterkosten erstattungsfähig sind.
Mietwagenkosten
Wenn Sie auf Ihr Kfz angewiesen sind, können Sie die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung beanspruchen. Ihr Mietwagen darf in diesem Fall gleichwertig zu Ihrem Unfallwagen sein.
Nutzungsausfall
Alternativ können Sie den Wert des Nutzungsausfalls fordern.
Heilbehandlungskosten
Falls Sie eine Verletzung erlitten haben, hat der Unfallverursacher die Heilbehandlungskosten zu ersetzen.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld können Sie unabhängig davon beanspruchen. Hier ist Verschulden erforderlich, der Unfallverursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Lohnausfall
Als Geschädigter können Sie nach dem Unfall auch den Lohnausfall ersetzt verlangen, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch den Autounfall verursacht wurde.
Bußgeld, Punkte & drohendes Fahrverbot
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer kann schnell teuer werden, insbesondere, wenn zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Wir prüfen für Sie, ob sich eine Anfechtung lohnt und ob Formfehler, Verjährung oder unzureichende Begründungen vorliegen. Ziel ist es, Bußgelder zu reduzieren, Punkte zu vermeiden oder ein Fahrverbot ganz abzuwenden.
Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler ist der Führerschein existenziell wichtig. Wir prüfen jeden Bescheid sorgfältig auf Wirksamkeit und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Fahrerlaubnis bestmöglich zu schützen.
Im Rahmen der Verteidigung beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte und werten sämtliche Unterlagen aus:
- Messprotokolle
- Schulungsnachweisen der Messbeamten
- Wartungsnachweisen der Messgeräte.
Lassen sich Messfehler, unklare Messsituationen oder fehlende Nachweise aufdecken, kann dies bereits zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer deutlichen Minderung der Sanktionen führen.
Wir kennen die typischen Schwachstellen gängiger Messverfahren und nutzen, um Ihre Chancen zu erhöhen, ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abzuwehren oder zumindest spürbar abzumildern.

