Datenschutzrecht

DSGVO & CO

Datenschutzrecht 

In einer zunehmend vernetzten Welt spielt auch der Datenschutz eine zunehmend größere Rolle. So gilt die mittlerweile weitläufig bekannte DSGVO für alle Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Wir unterstützen Ihre Rechte als betroffene Person. Wenn Sie als Arbeitnehmer Datenschutzverstöße befürchten oder einen Auskunftsanspruch gegen einen Verantwortlichen durchsetzen wollen, sind die Rechtsanwälte von ALBRECHT der richtige Ansprechpartner.

ALBRECHT Rechtsanwälte berät Unternehmen hinsichtlich der Compliance, welche mit jeder neuen Veränderung vor neue Herausforderungen gestellt werden. Wenn Sie Verantwortlicher in Datenschutzfragen sind und Hilfe im extensiven Feld des Datenschutzes benötigen, können Sie vom Know How der ALBRECHT profitieren.

Schadensersatz

Die Datenschutzgrundverordnung vermittelt Betroffenen bei Datenschutzverstößen ein Recht auf Schadensersatz.

Art. 82 DSGVO normiert für jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein (materieller oder immaterieller) Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.

Beispiel aus der Praxis

Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Bankkonten seiner Arbeitnehmer ausspäht, erhält er unzulässigerweise Hinweise auf politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit und weitere sensible Daten des Betroffenen.

Datenschutzrecht ist Schutz vor Entblößung. Menschen sind völlig perplex, wenn private, personenbezogene Daten in die falschen Hände gelangen. Massive Rufschädigungen oder psychische Beeinträchtigungen können die Folge sein. Hier machen wir Schadensersatz geltend.
- Aaron Albrecht, Rechtsanwalt

Das Auskunftsrecht ist zentral

Die DSGVO hält gleich mehrere Rechte vor, die Betroffene geltend machen können. Eines der wichtigsten Rechte ist das . Mit der richtigen Idee und der richtigen Herangehensweise wird dies zum scharfen Schwert.

Die DSGVO hält gleich mehrere Rechte vor, die Betroffene geltend machen können. Eines der wichtigsten Rechte ist das Auskunftsrecht. Mit der richtigen Idee und der richtigen Herangehensweise wird dies zum scharfen Schwert.

Auskunft als Prozessgrundlage

Die Auskunft über die Verarbeitung personenbezogene Daten ist geeignet, die Grundlage für einen auch größer angelegten Schadensersatzprozess zu legen. Dies folgt dem selben Grundsatz, dass Strafverteidiger ohne Akteneinsicht keine Einlassung für den Beschuldigten fertigen.

Das Auskunftsrecht dreht das Machtgefälle wieder um: nun muss der Verarbeiter offen legen, welche Daten er wie verarbeitet hat. Dies ist oft mit größeren Schwierigkeiten verbunden, insbesondere wenn kein Datenschutzbeauftragter tätig wird. Für rechtliche Laien ist dies eine unmögliche Aufgabe: die meisten Datenschutzerklärungen sind völlig mangelhaft und handwerklich schlecht. Hier bieten sich viele Einfallstore für Schadensersatzansprüche.

Wie hoch kann der Schadensersatz sein?

Dies hängt vom jeweiligen Fall, vor allem aber von der Intensität des Eingriffs in die personenbezogenen Daten ab. Es ist vorgekommen, dass die erste gerichtliche Instanz dem Betroffenen 20.000,00 € zugesprochen hat und die zweite Instanz den Betrag auf 7.000,00 € reduziert hat.

Rhetorisches Geschick gehört zur Bezifferung Eines Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der relevanten Vorschriften, wie auch eine vertiefte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und der aktuellen Rechtslage, die konstant im Fluss ist.