
Kaufrecht & Gewährleistung
RECHTSGEBIET
Ihr Anwalt für Mängelrechte.
Nach dem Autokauf stellen sich Mängel oft erst später heraus, etwa bei versteckten Defekten bis zu fehlenden Eigenschaften. Gerade bei privaten oder gewerblichen Verkäufen ist die Rechtslage für Laien schwer zu überblicken. Eine rechtliche Prüfung hilft, Gewährleistungsansprüche realistisch einzuschätzen und konsequent durchzusetzen.

Beim Autokauf Mängel verschwiegen? Ihre Rechte!
Erhalten Sie einen klaren Überblick zu Ihren Rechten – egal ob beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler oder privat. Was tun bei versteckten Mängeln oder einem Defekt kurz nach dem Kauf? Rufen Sie uns an unter 06621 911 20 50. ALBRECHT Rechtsanwälte vertritt Sie bundesweit.
Mangel kurz nach dem Kauf
Ein defekter Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf ist kein Einzelfall – ob beim Händler oder im privaten Verkauf. Doch viele Käufer wissen nicht: Auch beim Gebrauchtwagen greift unter bestimmten Voraussetzungen die Sachmängelhaftung oder sogar eine Garantie. Besonders häufig verweigern Autohändler unzulässig die Gewährleistung oder bestreiten die Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate.
Versteckte Mängel beim Autokauf
Wurde der Schaden arglistig verschwiegen – ob vom privaten Verkäufer oder vom Händler – bestehen oft weitreichende Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung. Typische Mängel
nicht angegebener Motorschaden
verschlissene Bauteile
manipulierte Kilometerstände
Mängel verschwiegen bei Inzahlungnahme
Checkliste beim Autokauf
Wie läuft ein Autokauf ab, was sollten Sie fragen und welche Dokumente sind wichtig? Eine Checkliste für den Autokauf hilft, den Überblick zu behalten.
Beim Autokauf – ob vom Händler oder von privat – sollten Sie auf einige Dinge unbedingt achten sollten. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist Vorsicht geboten:
- Welche Mängel sind bekannt?
- Gibt es einen Wartungsnachweis?
- Wie sieht es mit Unfallschäden aus?
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich vorher genau informieren, worauf beim Autokauf zu achten ist – denn versteckte Mängel können schnell teuer werden. Damit Sie später keine unliebsamen Überraschungen erleben, zeigen wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte zum Gebrauchtwagenkauf auf einen Blick.
1. Vorsicht bei Privatverkäufen
Beim Kauf von privat wird oft "gekauft wie gesehen" vereinbart – damit ist die Haftung für (sichtbare) Mängel meist ausgeschlossen. Nur bei arglistiger Täuschung können Sie noch Ansprüche geltend machen.
2. Verkäufer genau prüfen
Misstrauen ist angebracht, wenn der Verkäufer nicht im Fahrzeugschein steht oder sich auffällig drängt. Manchmal gibt sich ein Händler als Privatperson aus, um Gewährleistungsrechte zu umgehen.
3. Mehr Sicherheit beim Händler
Ein Kauf beim Händler ist meist etwas teurer, bietet aber in der Regel mehr Schutz. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf gilt eine Beweislastumkehr, so dass der Händler beweisen muss, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war.
4. Alles Wichtige schriftlich festhalten
Halten Sie den Zustand des Autos im Vertrag fest – inklusive Kilometerstand, Ausstattung und Unfallfreiheit. Auch erneuerte Teile oder Absprachen sollten genau dokumentiert werden. Lassen Sie bei einem Formular nichts frei.
5. Probefahrt ist Pflicht
Machen Sie unbedingt eine Probefahrt – am besten mit kaltem Motor. So erkennen Sie frühzeitig mögliche Probleme, etwa beim Startverhalten im Winter.
6. Fahrzeug-Check nutzen
Lassen Sie das Auto vor dem Kauf vom TÜV, DEKRA oder ADAC prüfen. Lehnt der Verkäufer das ab, sollten Sie besonders vorsichtig sein.
7. Auf die Details achten
Werfen Sie einen genauen Blick auf die Fahrzeugpapiere, Spaltmaße, Reifenprofil und den Innenraum. Auch das Serviceheft und der Kilometerstand sollten plausibel sein.
8. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl
Wenn Ihnen beim Gespräch oder Auto etwas seltsam vorkommt: lieber Abstand nehmen. Oft spürt man früh, ob etwas nicht stimmt.
Häufige Fragen beim Autokauf
1. Was tun, wenn das Auto nach der Reparatur wieder defekt ist?
Tritt der gleiche Fehler erneut auf, liegt möglicherweise eine mangelhafte Reparatur vor. In diesem Fall muss die Werkstatt kostenlos nachbessern – Sie haben Anspruch auf eine Nachbesserung. Scheitert die Nacherfüllung erneut, können Sie ggf. vom Kauf zurücktreten.
2. Muss ich eine erfolglose Reparatur trotzdem bezahlen?
Nein, wenn die Reparatur den Mangel nicht behebt, müssen Sie dafür grundsätzlich nicht zahlen.
4. Wie lange gilt Garantie beim Auto?
Die Garantie ist (im Gegensatz zur sog. Gewährleistung) freiwillig und abhängig vom Anbieter – viele Werkstätten geben 12 bis 24 Monate auf Ersatzteile und Reparaturleistungen. Genaue Infos finden Sie im Werkstattauftrag oder der Rechnung.
5. Was, wenn die Werkstatt bei der Reparatur einen Schaden verursacht?
Verursacht die Werkstatt einen neuen Schaden am Fahrzeug, muss sie dafür haften und den Schaden auf eigene Kosten beheben. Dokumentieren Sie den Mangel und setzen Sie die Werkstatt schriftlich in Verzug.