Arbeitsrecht

RECHTSGEBIET

Arbeitsrecht

Das arbeitsrechtliche Feld hat viele Facetten. Nachfolgend können Sie die einzelnen Reiter aufklappen. 

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Handeln ist gefragt. Denn: die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz. Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich nur 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung, um sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Wenden Sie sich an die Kanzlei Albrecht, um Ihren Fall zu prüfen.

Mein Arbeitszeugnis ist schlecht. Was kann ich tun?

Lassen Sie Ihr Zeugnis von der Kanzlei Albrecht überprüfen. Ist dessen Inhalt falsch, unvollständig oder nicht wohlwollend, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung. Diesen können Sie auch gerichtlich durchsetzen. Denn: Die Formulierungen im Zeugnis dürfen Ihr berufliches Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Ohne anwaltliche Prüfung kann dies nicht empfohlen werden. Der Aufhebungsvertrag ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Dieser hat Vor- und Nachteile. Ein Vorteil kann eine durch Ihren Anwalt ausgehandelte Abfindung sein. Aber Vorsicht: Es besteht das Risiko, dass die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit verhängt, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. In Ihrem konkreten Fall kann sich ein Aufhebungsvertrag dennoch anbieten, z.B. wenn Sie bereits eine neue Stelle im Blick haben. Die Kanzlei Albrecht handelt für Ihren Einzelfall einen individuell zugeschnittenen Arbeitsvertrag aus.

Mein Chef gibt mir keinen Urlaub.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen binnen ca. zwei Wochen verbindliche Rückmeldung geben. Solange dies nicht erfolgt, ist Ihr Urlaub nicht genehmigt. Bleiben Sie keinesfalls einfach fern! Ablehnen darf Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei dringenden betrieblichen Angelegenheiten. Wenn Sie keinen Urlaub erhalten, ist das Gespräch mit Ihrem Chef zielführend. Wenn nichts fruchtet, können Sie Ihren Urlaubswunsch auch mit rechtlichen Mitteln durchsetzen.

Bekomme ich immer eine Abfindung?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Es ist vielmehr eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers abhängt. Teilweise findet sich im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Abfindungsregelung. Häufiger werden Abfindungen im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Erhebung der Kündigungsschutzklage gezahlt, wenn sich die Parteien vergleichen. Es gibt noch einige weitere Ausnahmefälle, in denen eine Abfindung im Raum steht. Insgesamt ist es ratsam, im Einzelfall einen Anwalt beizuziehen.

Muss ich meine Abfindung versteuern?

Ihre Abfindung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die sog. "Fünftelregelung" aus dem Einkommenssteuergesetz kann Ihnen hier zugute kommen. Hier wird durch einen besonderen Rechenweg ein geringerer Betrag als die Besteuerung der gesamten Abfindung herangezogen, so dass Ihre Abfindung einkommenssteuerrechtlich privilegiert wird. Hierfür ist aber erforderlich, dass die Abfindung in einem Veranlagungsjahr und nicht in Raten über die Jahresgrenze hinweg gezahlt wird.

Was kann ich gegen eine Freistellung tun?

Sie können Weiterbeschäftigung verlangen, denn nicht jede Freistellung ist rechtmäßig. Erfolgt die Freistellung einseitig (= ohne Ihr Einverständnis) durch Ihren Chef, ist dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Freistellung ist grundsätzlich auch kei­ne Gewährung von Ur­laub. Stellt Ihr Arbeitgeber auch noch die Gehaltszahlung ein, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts. 

Bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Wir können für Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe einreichen. Erfolg hat der Antrag, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen (sog. Bedürftigkeit), Sie eine ausreichende Chance haben, den Prozess zu gewinnen (Erfolgsaussicht), und sie den Prozess nicht mutwillig führen. Es ist möglich, dass Sie einen Vorschuss auf die Prozesskostenhilfe zahlen müssen.

Kündigung per E-Mail?

Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform vorgeschrieben. Kündigungen per Mail, Fax, SMS, Whatsapp oder Ähnlichem sind unwirksam. Die 3-Woche-Frist zur Klageeinreichung gilt für elektronisch ausgesprochene Kündigungen nicht, so dass man bei "E-Mail-Kündigungen" auch darüber hinaus Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einreichen kann.

Typische Fälle im Arbeitsrecht

Erhalten Sie einen konkreten Fahrplan für Ihre individuelle Situation. Welche Schritte sollen Sie nun unternehmen und welche Fehler können Sie machen? Rufen Sie an unter 06621 911 20 50. Gerne vertritt Sie die Kanzlei Albrecht deutschlandweit.

Die "Klassiker" im Arbeitsrecht:

Arbeitnehmer:

  • Muss ich eine Kündigung unterzeichnen?
  • Mein Arbeitgeber legt mir einen Abfindungsvertrag vor. Muss ich unterzeichnen?
  • Wie komme ich aus dem befristeten Arbeitsvertrag raus?
  • Muss ich jetzt dem Arbeitsamt bescheid sagen?
  • Ich habe eine Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, was kann ich jetzt tun?
  • Bekomme ich Arbeitslosengeld nach Kündigung?
  • Welches Verhalten ist richtig bei Abmahnung ohne Grund – was muss ich beachten?

Arbeitgeber:

  • Wie kündige ich meinen Arbeitnehmer im Kleinbetrieb?
  • Wie formuliere ich Klauseln in Arbeitsverträgen, Kündigungen oder Abmahnungen rechtssicher?
  • Worauf muss ich in Sachen Datenschutz achten?
  • Kann ich im Mitarbeitergespräch kündigen?
  • Wann besteht die Gefahr einer Kündigungsschutzklage?
  • Wann bietet sich ein Aufhebungsvertrag an und was ist ein Abwicklungsvertrag?
  • Wann und wie kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden?
  • Wie kann ich den Arbeitnehmer wirksam abmahnen?

Themen


KÜNDIGUNG

Eine Kündigung kann enorme finanzielle und persönliche Auswirkungen haben. Gerade in derartigen existenzbedrohenden Situationen stärkt Ihnen Rechtsanwalt Albrecht den Rücken und steht Ihnen beratend zur Seite. Als Anwalt bei Kündigungen ist es der Kanzlei am Markt in Bad Hersfeld möglich, alle erforderlichen Schritte für Ihren Kündigungsschutz einzuleiten und binnen der dreiwöchigen Frist Kündigungsschutzklage für Sie zu den Arbeitsgerichten einzureichen.

BERATUNG

Im Arbeitsrecht sind die Fristen kurz und der Einsatz hoch. Ich analysiere und bewerte Ihr Problem und zeige Ihnen zügig und sicher erfolgversprechende Handlungsalternativen auf. Kündigungsschutz, die Stärkung Ihrer Position bei der Verhandlung Ihres Arbeitsvertrags oder der Abfindung. In allen Feldern finden wir gemeinsam die Strategie, welche vermeidbare Risiken ausschließt und unvermeidbare Risiken minimiert. Stets Vordergrund steht, Ihr Ziel zu formulieren und durchzusetzen. Dabei kann sich ein außergerichtliches Vorgehen anbieten oder auch der Prozess vor dem Arbeitsgericht.

ABMAHNUNG

Sie haben eine Abmahnung erhalten. Achtung: gerade für Arbeitnehmer kann dies die Vorstufe zur Kündigung sein. Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, können und sollten Sie sich dagegen wehren. Erfahrungsgemäß kommt der Arbeitgeber nur selten der Aufforderung des Arbeitnehmers auf Entfernung anstandslos nach. Die Kanzlei Albrecht verleiht Ihrem Ansinnen Nachdruck und unterstützt Sie bei der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Schon im Erstgespräch kann eruiert werden, welches Vorgehen effektiv ist, damit Sie informierte rechtliche Entscheidungen treffen können.