Verkehrsrecht.

RECHTSGEBIET

VERKEHRSRECHT

Der Autounfall ist der Klassiker im Verkehrsrecht. Gerade wenn er unverschuldet passiert, sind Personenschäden oder hohe Sachschäden keine Seltenheit. Hier ist es sinnvoll, den besten Anwalt zu mandatieren, da die gegnerische Versicherung nicht unbedingt in Ihrem Sinne als Geschädigter handeln muss.

Welche Ansprüche habe ich nach einem Autounfall?

Erhalten Sie einen konkreten Fahrplan für Ihre individuelle Situation. Welche Schritte sollen Sie nun unternehmen und welche Fehler können Sie machen? Rufen Sie an unter 06621 911 20 50. Gerne vertritt Sie die Kanzlei Albrecht deutschlandweit.

Ersatz der Reparaturkosten

Als Geschädigter können Sie vom vom Unfallverursacher Ersatz der Reparaturkosten verlangen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, den Schaden tatsächlich zu reparieren. Die fiktiven Kosten des Schadens können allerdings unter den tatsächlichen Reparaturkosten liegen.

Wiederbeschaffungswert

Wenn Ihr Fahrzeug schwer beschädigt wurde oder eine Reparatur sinnlos oder unmöglich ist, können Sie statt des Ersatzes der Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Kfz verlangen. Den Restwert Ihres Unfallwagens müssen Sie sich anrechnen lassen.

Wertminderung

Durch den Unfall erleidet Ihr Fahrzeug in aller Regel eine Wertminderung. Diese finanzielle Einbuße (sog. merkantiler Minderwert) können Sie gegenüber dem Verursacher beanspruchen.

Gutachterkosten

Für Laien ist die Bestimmung der Höhe des Schadens meist nicht möglich. Die Kosten des Gutachters sind daher vom Verursacher zu ersetzen, es sei denn, der Autounfall hat nur zu einem Bagatellschaden geführt. Lassen Sie vorab klären, ob die Gutachterkosten erstattungsfähig sind.

Mietwagenkosten

Wenn Sie auf Ihr Kfz angewiesen sind, können Sie die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung beanspruchen. Ihr Mietwagen darf in diesem Fall gleichwertig zu Ihrem Unfallwagen sein.

Nutzungsausfall

Alternativ können Sie den Wert des Nutzungsausfalls fordern.

Heilbehandlungskosten

Falls Sie eine Verletzung erlitten haben, hat der Unfallverursacher die Heilbehandlungskosten zu ersetzen.

Schmerzensgeld 

Schmerzensgeld können Sie unabhängig davon beanspruchen. Hier ist Verschulden erforderlich, der Unfallverursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.

Lohnausfall 

Als Geschädigter können Sie nach dem Unfall auch den Lohnausfall ersetzt verlangen, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch den Autounfall verursacht wurde.

Autounfall: Anwalt.

Wenn es knallt, brauchen Sie professionelle Hilfe. Rufen Sie uns für einen kostenfreien Erstkontakt an und erhalten direkt Auskunft, ob sich ein Vorgehen lohnt. 

Versicherung kürzt Posten

Die gegnerischen Versicherungen kürzen mitunter sehr kreativ die im Gutachten veranschlagten Positionen. Rechtlich ist ein Großteil dieser Kürzungen nicht haltbar.

"Umsatzsteuer" auf Wertminderung

Ein großer Versicherer kürzt besonders gerne die "Umsatzsteuer" auf die gutachterlich festgestellte Wertminderung. Dies tut er insbesondere dann, wenn der geschädigte Anspruchsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. Mit einem Hinweis darauf, dass dieser ja die Umsatzsteuer geltend machen könne und insoweit kein Schaden entstanden sei, wird pauschal von jedem Posten ein Betrag in Höhe von 19 % abgezogen - auch auf die Wertminderung. 

Dies ist unzulässig! Nach § 1 Abs. 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer, Die Wertminderung ist aber das Ergebnis eines Kräfteaustausches und nicht eines Leistungsaustausches und ist damit umsatzsteuerneutral. 

Entgegenstehendes ControlExpert "Gutachten"

Die ControlExpert GmbH ist nach dem Mutterkonzern Allianz Gruppe ein "internationaler Marktführer im Bereich der KI-gestützten Schadenabwicklung im Automobilbereich". Einige Versicherer lassen das Sachverständigengutachten des Geschädigten durch die ControlExpert-Software laufen, oft mit dem Ergebnis, dass viele Posten als nicht erforderlich oder zu teuer gekürzt werden. Insbesondere UPE-Aufschläge, Stundensätze und Kleinersatzteile werden gestrichen.

Nun trägt nach dem LG Köln aber der zum Schadensersatz Verpflichtete das sog. Werkstattrisiko, d.h. er haftet auch dann, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Rechnung stellt oder sogar solche, die überhaupt nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, Urteil vom 19.11.2021 - 4 O 262/19).

Die Fa. ControlExpert begutachtet das Unfallfahrzeug in der Regel aber nicht selbst. Auch wird keine Kostenkalkulation einer Alternativwerkstatt vorgelegt. Es ist auch nicht gewährleistet, dass eine Reparatur auf dem "Gutachten" von ControlExpert vollständig und abschließend wäre. Erst ein verbindliches Angebot einer Werkstatt zur fachgerechten Beseitigung der im Gutachten ausgewiesenen Schäden stellt nach dem AG Hagen eine zumutbare Alternativmöglichkeit dar, auf die sich der Geschädigte verweisen lassen müsste, um nicht gegen seine Schadensminderungspflicht zu verstoßen (AG Hagen, Urteil vom 24.05.2006 - 16 C 371/05).